Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst
Hallo du da 
Erklärung der Leibeigenschaft gefällt mir, wenn das Thema als solches
nicht so traurig wäre. Das wird irgendwie noch in WikiMANNia unter
Zwangsdienst
eingefügt.
Genau so empfinde ich das: die erklären offen und rotzfrech, mit Anführung der entsprechenden Paragraphen, ihren ganz offiziellen Leibeigenschaftsanspruch an ALLEN in die entsprechende Altersgruppe fallenden Männern.
Freut mich für Euch - herzliche Grüße an Deine Männer
Grade durchgereicht - an den einen. Sind zwar beide da, aber der Junior is noch down vom gestrigen Party-Abend und hat sich in seinem Kabuff verkrümelt *g*
Im übrigen waren wir vor ein paar Wochen in Eurer Nähe, aber ein Anruf bei
Euch bestätigte mehr oder weniger, das ihr wohl am arbeitet wart, schade...
Danach hatten wir keine Zeit mehr wegen unserem Urlaub *g*
Pah, das hamma ja gerne! *pfff*
Klar, wir müssen doch das Bruttosozialprodukt steigern ;-P
Das steht alles in dem ersten Schreiben, welches man vom
Kreiswehrersatzamt erhält. Deswegen fand ich es so schade, das mein Sohn
dieses Schreiben weggeschmissen hatte, nachdem er ausgemustert war. Habt
ihr dieses Schreiben eigentlich noch und wenn ja, könntest Du uns eine
Kopie zukommen lassen? Da steht ja einiges drin, was man in der
Öffentlichkeit nicht findet.
Ich habe mir das ganze Papier grade noch mal reingezogen. Tatsächlich steht schon im allerersten Schreiben drin, dass man ohne Erlaubnis nicht die Bundesrepublik verlassen darf - mit Anführung der entsprechenden Paragraphen (§ 3, Abs. 2 Wehrpflichtgesetz) - und es ist von "Wehrüberwachung" die Rede. Damals habe ich aber, weil nichts weiter dazu stand, natürlich nicht gewusst, was genau das überhaupt ist und was es bedeutet. Mit 17! Also schon als Minderjährige! Der Staat erklärt also bereits minderjährige Jungen zu Leibeigenen - ich bin gerade sprachlos.
Das ist im Übrigen der einzige Paragraph, der im allerersten Schreiben vom KWEA drin steht - zur Erfassung der Wehrpflichtigen. Auch im nächsten Schreiben "zur Vorbereitung der Musterung" steht nur das mit dem Verlassen der Bundesrepublik drin, allerdings hier mit dem Zusatz, dass man bis 25 eingezogen werden kann, wenn man es wagen sollte, als leibeigenes Kanonenfutter ungefragt außer Landes zu gehen.
Erst in dem Schreiben nach der Musterung stehen dann mehr Paragraphen drin... - da war er ja noch nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt und unterlag damit der Wehrüberwachung. Angeführt werden die §§ 8a, 24, Abs. 1,6 und 7 Wehrdienstgesetz. Für mich missverständlich ausgedrückt - da nicht daraus ersichtlich ist, ob § 24a, 24b... und ob 6 und 7 nun Absätze sind oder Paragraphen *vogelzeig* Aber nirgendwo wird auf die Paragraphen verwiesen, wo drin steht, wie lange diese "Wehr-/Zivildienstüberwachung" dauert. DAS steht erst in dem "Wichtige Hinweise"-Beiblatt zum Anerkennungsbescheid drin.
Göttergatte war auch grade sprachlos - aber im Grunde war es in der DDR schließlich auch nicht anders. Man musste seinen Personalausweis abgeben und unterlag während der NVA-Zeit dem Militärrecht, also wohl dasselbe in Grün. Das Ganze jetzt hat wohl nur nach außen einen "humaneren" Anstrich (damals durfte man ja während der Armeezeit nicht mal öffentlich in Zivilklamotten auftreten; es gab keine "Wahlmöglichkeit" für Zivildienst), aber inhaltlich ist es wohl mehr oder weniger dasselbe.
Kopfschüttelnde Grüße
Diana
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Christine,
21.08.2009, 02:55
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Diana,
21.08.2009, 11:48
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Wolfgang A. Gogolin,
21.08.2009, 12:33
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guest52279,
21.08.2009, 13:18
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Diana,
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