Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst

Steve_, Friday, 21.08.2009, 13:00 (vor 5973 Tagen) @ Diana

Mit "Gesetze über den Wehrdienst und Ersatzdienst" sind meiner Meinung
nach ALLE gemeint - sowohl die freiwilligen Bundeswehrsoldaten, als auch
sämtliche Zwangs"grundwehrdienstler" und "Ersatzdienstler". Eigentlich ist
dieser Paragraph clever: er "regelt" und "erklärt" perfekt die
Leibeigenschaft des Staates an allen Wehr-/Ersatzdienstbetroffenen.

Nein, meinest Wissens unterscheiden die unter WEhrdienst, Zivildienst und Zeitsoldaten. Obiges betrifft nicht die Zeitsoldaten, also die Berufssoldaten


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