Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst

chrima, Friday, 21.08.2009, 17:02 (vor 5973 Tagen) @ Diana

Beim Lesen des dazugehörigen Papiers ist mir allerdings auch noch mal die
Kinnlade runtergefallen... - da steht was von "Zivildienstüberwachung", die
erst in dem Jahr enden soll, in dem der Zivildienstpflichtige sein
32. Lebensjahr vollendet! Hab ich vorher noch nie gehört!

Tja, Frauen sind von sowas ja auch nicht betroffen und glauben deshalb immer noch Zwangsdienste beschränkten sich auf ein paar Monate.
Zu meiner Zeit galt die Wehr- bzw. Zivildienstüberwachung noch bis in das Jahr in dem ich das 60. Lebensjahr vollendet habe. Keine Ahnung ob das für mich immer noch so gilt oder ob das mitabgesenkt wurde.
Für die Wehrdienstleistenden gab es damals so komische Sachen wie Codewörter, die wenn im Radio vernommen die Wehrdienstleistenden verpflichtete sich bei ihrer Einheit zu melden. Im Zivildienst gab es damals ähnliche Anweisungen, die mich und meine Kollegen verpflichteten mich unter bestimmtem Bedingungen verpflichteten sich zu melden, um aktiv am "Zivil"schutz teilzunehmen.


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