Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst
Art 17a
(1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die
Angehörigen der Streitkräfte und des Ersatzdienstes während der Zeit des
Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort, Schrift
und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 erster
Halbsatz), das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das
Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder
Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt
werden.
(2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der
Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen, daß die Grundrechte der
Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel
13) eingeschränkt werden.http://bundesrecht.juris.de/gg/art_17a.html
Meinen die mit Wehrdienst jetzt den Zwangsdienst oder einfach nur den
Dienst, den Bundeswehrsoldaten ohne Zwangsverpflichtung dort ausüben?
Mit "Gesetze über den Wehrdienst und Ersatzdienst" sind meiner Meinung nach ALLE gemeint - sowohl die freiwilligen Bundeswehrsoldaten, als auch sämtliche Zwangs"grundwehrdienstler" und "Ersatzdienstler". Eigentlich ist dieser Paragraph clever: er "regelt" und "erklärt" perfekt die Leibeigenschaft des Staates an allen Wehr-/Ersatzdienstbetroffenen.
Dieser Paragraph ist mir bisher noch nicht aufgefallen.
Mir schon, ich musste mich in letzter Zeit ja damit befassen. Übrigens hat mein "Deutschaufsatz" genützt, mein Sohn ist jetzt anerkannter Kriegsdienstverweigerer... 
Beim Lesen des dazugehörigen Papiers ist mir allerdings auch noch mal die Kinnlade runtergefallen... - da steht was von "Zivildienstüberwachung", die erst in dem Jahr enden soll, in dem der Zivildienstpflichtige sein 32. Lebensjahr vollendet! Hab ich vorher noch nie gehört!
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Christine,
21.08.2009, 02:55
- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst -
Diana,
21.08.2009, 11:48
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Wolfgang A. Gogolin,
21.08.2009, 12:33
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guest52279,
21.08.2009, 13:18
- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst - Christine, 21.08.2009, 14:31
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Diana,
21.08.2009, 20:08
- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst - Nihilator, 21.08.2009, 20:13
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guest52279,
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- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst - Steve_, 21.08.2009, 13:00
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Christine,
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- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst - Diana, 21.08.2009, 19:52
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chrima,
21.08.2009, 17:02
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21.08.2009, 17:19
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Wolfgang A. Gogolin,
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