Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst

Filibuster, Friday, 21.08.2009, 17:43 (vor 5972 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wehrüberwachung besteht bis zum 32. Lebensjahr bei Mannschaften, 45. LJ bei Unteroffizieren und bis zum 60. LJ bei Offizieren. Sie endet mit dem 31.12. des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das für ihn zutreffende Lebensjahr vollendet.


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