Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 21.08.2009, 17:19 (vor 5972 Tagen) @ chrima

Zu meiner Zeit galt die Wehr- bzw. Zivildienstüberwachung noch bis in das
Jahr in dem ich das 60. Lebensjahr vollendet habe. Keine Ahnung ob das für
mich immer noch so gilt oder ob das mitabgesenkt wurde.

So weit ich weiss, gilt das mit dem 60. Lebensjahr noch immer, aber nur für Offiziere.

Viele Grüße
Wolfgang


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