Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst
Hi Diana,
Meinen die mit Wehrdienst jetzt den Zwangsdienst oder einfach nur den
Dienst, den Bundeswehrsoldaten ohne Zwangsverpflichtung dort ausüben?
Mit "Gesetze über den Wehrdienst und Ersatzdienst" sind meiner Meinung
nach ALLE gemeint - sowohl die freiwilligen Bundeswehrsoldaten, als auch
sämtliche Zwangs"grundwehrdienstler" und "Ersatzdienstler". Eigentlich ist
dieser Paragraph clever: er "regelt" und "erklärt" perfekt die
Leibeigenschaft des Staates an allen Wehr-/Ersatzdienstbetroffenen.
Erklärung der Leibeigenschaft gefällt mir, wenn das Thema als solches nicht so traurig wäre. Das wird irgendwie noch in WikiMANNia unter Zwangsdienst eingefügt.
Dieser Paragraph ist mir bisher noch nicht aufgefallen.
Mir schon, ich musste mich in letzter Zeit ja damit befassen. Übrigens hat
mein "Deutschaufsatz" genützt, mein Sohn ist jetzt anerkannter
Kriegsdienstverweigerer...
Freut mich für Euch - herzliche Grüße an Deine Männer 
Im übrigen waren wir vor ein paar Wochen in Eurer Nähe, aber ein Anruf bei Euch bestätigte mehr oder weniger, das ihr wohl am arbeitet wart, schade... Danach hatten wir keine Zeit mehr wegen unserem Urlaub *g*
Beim Lesen des dazugehörigen Papiers ist mir allerdings auch noch mal die
Kinnlade runtergefallen... - da steht was von "Zivildienstüberwachung", die
erst in dem Jahr enden soll, in dem der Zivildienstpflichtige sein
32. Lebensjahr vollendet! Hab ich vorher noch nie gehört!
Das steht alles in dem ersten Schreiben, welches man vom Kreiswehrersatzamt erhält. Deswegen fand ich es so schade, das mein Sohn dieses Schreiben weggeschmissen hatte, nachdem er ausgemustert war. Habt ihr dieses Schreiben eigentlich noch und wenn ja, könntest Du uns eine Kopie zukommen lassen? Da steht ja einiges drin, was man in der Öffentlichkeit nicht findet.
LG - Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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Christine,
21.08.2009, 02:55
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Diana,
21.08.2009, 11:48
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Wolfgang A. Gogolin,
21.08.2009, 12:33
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guest52279,
21.08.2009, 13:18
- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst - Christine, 21.08.2009, 14:31
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Diana,
21.08.2009, 20:08
- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst - Nihilator, 21.08.2009, 20:13
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guest52279,
21.08.2009, 13:18
- Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst - Steve_, 21.08.2009, 13:00
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chrima,
21.08.2009, 17:02
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