Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Grundgesetz § 17a zum Wehrdienst

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Friday, 21.08.2009, 12:33 (vor 5973 Tagen) @ Diana

- da steht was von "Zivildienstüberwachung", die
erst in dem Jahr enden soll, in dem der Zivildienstpflichtige sein
32. Lebensjahr vollendet! Hab ich vorher noch nie gehört!

Davon hören auch junge Männer meistens zuerst etwas im Alter von 18 Jahren, wenn sie vom Kreiswehrersatzamt als künftiges Kanonenfutter gemustert werden. Eltern kümmern sich meistens nicht oder finden das OK, sind ja bloß Jungs.

Inzwischen wurde die Überwachung humanisiert: Als ich 1975 erfasst wurde, dauerte die Wehrüberwachung noch bis zum 40. Lebensjahr; ohne Erlaubnis ins Ausland zu fahren o.ä. war nicht. Es wird schon Gründe geben, weshalb die starke Einschränkung der Grundrechte für Männer kaum thematisiert wird ... ich überlege gerade, inwieweit diese Rechtslage eigentlich eine unmenschliche Benachteiligung von Frauen darstellt.

Viele Grüße
Wolfgang


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