Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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StGB und StPO?

bloke, Thursday, 09.07.2009, 04:52 (vor 6015 Tagen) @ Dragman

Sorry, wir zwei waren beim BGB und dem SGB. Die zwei anderen sind ganz
verschiedene Geschichten, die mindestens ebenso Spielbälle des Politischen
sind, wie die ersten beiden. Nur kriegen wir als "brave Bürger" das nicht
oder kaum mit, weil wir gewöhnlich keine Straftaten begehen.

Gut, im Nebenstrang. Es ging hier nach meiner Auffassung um §177 StGB. Und hier wurde seitens der Staatsanwalschaft gegen geltendes Recht und Rechtsprechung zu StPO und StGB verstoßen. Falsch sind in dem Fall nicht StGB und StPO, sondern deren Anwendung.


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