Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafbare Rechtsbeugung

Nikos, Athen, Wednesday, 08.07.2009, 21:35 (vor 6016 Tagen) @ bloke

Das Unterlassen der Strafverfolgung gegen die Zahlung von Blutgeld ist
dort fest verankert.

..also von der Gesellschaft größtenteils akzeptiert und mitgetragen. Gilt das auch für Gender-Mainstreaming? Wenn nein, dann haben wir einen Punkt, an dem die Araber sich demokratischer verhalten als die Deutschen (...Machthaber)

Nein, da Frauen keine Minderheit sind. Entsprechende Versuche von
Feministinnen sind bisher gescheitert. Du würdest Medial kaputtgemacht
(wenn Du überhaupt einen Verlag finden würdest) aber dafür kann das
Rechtssytem erstmal nichts.

Und wenn ich die Vaterschafts "meines" Kindes entgültig klären möchte, ohne die Mutter um Erlaubnis zu bitten? Ich würde wohl dafür in den Knast kommen. Gibt es dafür einen gesellschaftlichen Konsens? Ich meine: Nein.

Wenn aber sich die Undemokratischen noch weiter durchsetzen

und wir Zustände wie vor 60 Jahren anfangen zu erleben, dann gehört die
Strategie übrarbeitet.

Zustimmung. Ganz soweit ist es aber in meinen Augen noch nicht. Noch kann
man mit dem Verweis auf Rechtstaatlichkeit viel erreichen.

Die Frage ist natürlich auch, ob wir dann überhaupt die Zeit und die Freiheit zu einer Überarbeitung haben werden, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Gruß
Nikos

--
*Es gibt KEINEN Grund für eine Nicht-Feministin, einem Mann, den sie liebt, KEINEN Kaffee zu machen!*


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