Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Totalitärer Ansatz, Zustimmung zu Isegrim!

Mus Lim, Wednesday, 08.07.2009, 19:37 (vor 6016 Tagen) @ Isegrim

1. Zentrale Motivation einer Männerbewegung: Artikel 3, Absatz 3.

Würde ich unterschreiben.
Wobei anzumerken sei: "Niemand darf wegen [...] oder politischen
Anschauungen durch den Staat benachteiligt oder bevorzugt werden."
Manche meinen diese Forderung auf alles Mögliche ausdehnen zu müssen (zum
Beispiel das Vertragsrecht - siehe AGG), was dann ziemlich totalitär (=in
alle Lebensbereiche eingreifend) wird.

Wenn wir gerade bei diesem Artikel sind:
Abschaffung von Absatz 2:
"(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und
wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. "

Die Vermengung von "Gleichberechtigung" und "Gleichstellung", die in der
Öffentlichkeit ständig stattfindet, basiert nicht zuletzt auf diesem
Absatz. Und auch der Irrglaube, daß es sich bei Artikel 3 um ein
Kollektivrecht handelt - es handelt sich um ein Individualrecht - und auf
andere Beziehungen anzuwenden sein, als der zwischen Staat und
(individuellem) Bürger.
Gleichstellungspolitik steht in meiner Wahrnehmung eigentlich immer dem
Gleichbehandlungsgrundsatz entgegen - ein Widerspruch im Gesetzestext
selbst.

Mal ganz davon abgesehen, daß die "Nachteile", von denen im Absatz 2 die
Rede ist recht willkürlich aus der Menge aller Unterschiede zwischen den
Gruppen "Männer" und "Frauen" ausgewählt werden (unterschiedliches
Durchschnittseinkommen versus unterschiedliche Durchschnittslebenserwartung
zum Beispiel).

Ich sehe das genauso und teile die Befürchtungen.

1. Aus der Menge aller Unterschiede zwischen Gruppen ist recht willkürlich die von "Männern" und "Frauen" ausgewählt.

Wenn der Staat schon mal dabei ist, dann kann er auch die Unterschiede zwischen Christen und Moslems, "Spießern" und "Progressiven", Inländern und Ausländern angehen.

Also zu Ende gedacht führt das in den Totalitären Staat, der sich in alle Angelegenheiten der Bürger einmischt.

2. Unterschiede auszugleichen ist Aufgabe der Bürger und nicht des Staates. Der Staat selbst muss möglichst neutral bleiben, die Inbeschlagnahme des Staates einer Gruppe für sich ist gefährlich, wie man an der Beschlagnahme des Staates durch den Feminismus deutlich sehen kann.

Also Bildungschancen für alle, ja, aber letztlich muss sich Bildung jeder selbst aneignen.

Auch müssen die Bürger die Ausgleichung von Unterschieden anstreben dürfen, der Staat muss dazu die Möglichkeiten offenhalten, der Staat hat aber dazu nicht selbst das Zepter zu schwingen.

3. Der Zugriff des Staates auf Privatsphären, da ist zuallererst die Familie zu nennen, ist zurückzudrängen. Der Staat hat sich auf die öffentlichen Ordnung zu beschränken. Das Modell "1984" oder "Brave New World" ist nicht erstrebenswert, bzw. wäre das Ende aller (individuellen) Freiheit.

Also, Zustimmung zu Isegrim!


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