Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Schall und Rauch, Monday, 08.12.2008, 03:08 (vor 6225 Tagen) @ Verarschter

Unsinn.

Na, wenn DU es sagst ...


§ 1600c Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren

...

Bla, Bla. Wenn das Urteil so zu erwarten gewesen wäre, wie du uns hier weis machen willst, warum wird es dann überhaupt von den Medien aufgeriffen? Es wäre dann doch eigentlich keine Meldung wert. Aber soll ich´s dir sagen? Weil es eben KEINE eindeutige Rechtsgrundlage für diesen Fall gibt, egal welche angeblich zutreffenden Paragrafen du hier auch immer anführst. Richtig lesen hilft. Denn Anfechtung (§ 1600c) und Gerichtliche Feststellung (§ 1600d) ist nicht dasselbe. Wie soll er denn eine Vaterschaft anfechten können, die noch gar nicht geklärt war? Nach § 1592 kann die Vaterschaft zuvor nämlich nicht vermutet worden sein (bzw. die Vermutung nicht konkludent), da erhebliche Zweifel an der Vaterschaft bestanden (Fremdgehen seiner Frau zur Zeit der Empfängnis). Für mich ist dieses Urteil nahe an einer Rechtsbeugung!


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