Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Blick ins Gesetz...

Bill, Friday, 05.12.2008, 21:28 (vor 6227 Tagen) @ karlma

§ 1592 BGB

Vater eines Kindes ist der Mann,
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.


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