Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verarschter, Saturday, 06.12.2008, 17:24 (vor 6226 Tagen) @ Pööhser Frauenfeind

.

Statistik hilft in diesem Fall nicht weiter. Da wegen der genetischen
Übereinstimmung mit dem Bruder nicht ausgeschlossen werden kann, dass
nicht doch der Mann das Kind gezeugt ist eben ein Zweifel zulasten des
Ehemanns gegeben.


Hallo Verarschter

Ich vermute, deine Interpretation der Gesetzestexte ist korrekt, und somit
ist das Urteil aufgrund der Rechtslage wohl gesetzeskonform.

Die Frage, die sich mir aber stellt, ist eine andere.

Inwiefern ist in einer Zeit;

- wo Scheidungen alltäglich sind
- wo Ehebruch nicht unter Strafe steht
- die Ehe an Bedeutung eingebüsst hat
- die sexuelle Selbstbestimmung der Frau als hohes Gut gilt, was auch
Ehebruch vor dem Gesetz ohne Konsequenzen bleiben lässt

Nach Abschaffung des Schuldprinzips ist die Ehe ein merkwürdiger Vertrag. Frau kann sich nach Belieben aus der Vertragsverpflichtung lösen und erhält in den meisten Fällen auch noch einen Quasi-Schadensersatz für die Folgen des Nicht-Mehr-Bestehens des Vertrages. Ein Unikum in der Vertragstypologie.

inwiefern ist die gesetzliche Vaterschaftsvermutung noch zeitgemäss ?

Ich vermute, diese Regelung gehört zum Grundbestand des BGB. Das macht sie über einhundert Jahre alt. Freilich gab es damals keine DNA-Tests. Ich denke einer der Gründe für die Aufstellung dieser Regel war das Kindeswohl. Uneheliche Kinder waren geächtet. Die Intension war eben, Rechtssicherheit zu schaffen. Auf der anderen Seite eilte promisken Weiber ein entsprechender Ruf voraus. Ein Mann, der sich mit solch einer Schlampe einließ oder gar ehelichte, war eben selbst Schuld.

Vaterschaft kann heutezutage ( fast ) immer zweifelsfrei nachgewiesen
werden, sofern die Kindsmutter kooperiert. Der vorliegende Fall ist in
diesem Sinne völlig untypisch, da aufgrund der genetischen Identität der
Zwillingsbrüder der Nachweis nicht erbracht werden konnte.

Die Vaterschaftsvermutung ( Ehemann ) gehört abgeschafft und sollte durch
den genetischen Nachweis unmittelbar nach der Geburt ersetzt werden..

Bedingte Zustimmung. DNA-Tests bedeuten einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beteiligten. Dass das Kind von der Mutter abstammt ist durch die Geburt offensichtlich. Ich weiß allerdings auf der technischen Ebene nicht, ob zur genauen Bestimmung der Abstammung nicht auch ein DNA-Test im Hinblick auf die Frau durchgeführt werden muss. Wie dem auch sei, einen solchen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht halte ich für vertretbar, da der allgemeine Frieden, der hierdurch gestiftet wird, den Eingriff rechtfertigt. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es Männer gibt, die die Wahrheit gar nicht wissen wollen, weil sie diese wohl nicht ertragen könnten. Sollen diese Männer zu einem Abstammungstest gezwungen werden?

MfG

Verarschter


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