Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht macht den Ehemann zum Vater

Schall und Rauch, Friday, 05.12.2008, 19:41 (vor 6227 Tagen)

"Eine Frau hatte Sex mit ihrem Mann und mit dessen Zwillingsbruder - und wurde schwanger. DNS-Tests konnten keinen der beiden Männer eindeutig als Vater festlegen. Ein Gericht entschied in dieser Frage ohne Rücksicht auf die Biologie.

Weil das Erbgut von Zwillingen identisch ist, muss ein Mann aus Nordrhein-Westfalen die Vaterschaft für ein Kind übernehmen. Seine Ehefrau war mit dem Zwillingsbruder ihres Mannes fremdgegangen, hatte aber auch mit ihrem Mann geschlafen."

Man sollte wohl eher meinen, das Urteil wurde ohne Rücksicht auf die Rechtsstaatlichkeit gefällt. Ich sehe das nämlich so: Wenn der Vater nicht eindeutig feststellbar ist, dann muss in der Geburtsurkunde des Kindes stehen "unbekannt" - genau das trifft nämlich zu! Wer dann die soziale Vaterschaft annimmt - und damit Unterhaltspflichtig wird - ist Sache des jeweiligen Mannes. Aber so? Der richterliche Zwang zur Unterhaltspflicht eines Mannes, den man nicht eindeutig die Vaterschaft nachweisen kann, ist schon ein krasser Fall von Rechtsbeugung. Ein weiterer in Sachen Familienrecht!


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