Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht macht den Ehemann zum Vater

karlma, Friday, 05.12.2008, 21:11 (vor 6227 Tagen) @ Schall und Rauch

"Eine Frau hatte
Sex mit ihrem Mann und mit dessen Zwillingsbruder - und wurde schwanger.
DNS-Tests konnten keinen der beiden Männer eindeutig als Vater festlegen.
Ein Gericht entschied in dieser Frage ohne Rücksicht auf die Biologie.

Weil das Erbgut von Zwillingen identisch ist, muss ein Mann aus
Nordrhein-Westfalen die Vaterschaft für ein Kind übernehmen. Seine Ehefrau
war mit dem Zwillingsbruder ihres Mannes fremdgegangen, hatte aber auch mit
ihrem Mann geschlafen.
"

Man sollte wohl eher meinen, das Urteil wurde ohne Rücksicht auf die
Rechtsstaatlichkeit gefällt. Ich sehe das nämlich so: Wenn der Vater nicht
eindeutig feststellbar ist, dann muss in der Geburtsurkunde des Kindes
stehen "unbekannt" - genau das trifft nämlich zu! Wer dann die soziale
Vaterschaft annimmt - und damit Unterhaltspflichtig wird - ist Sache des
jeweiligen Mannes. Aber so? Der richterliche Zwang zur Unterhaltspflicht
eines Mannes, den man nicht eindeutig die Vaterschaft nachweisen kann, ist
schon ein krasser Fall von Rechtsbeugung. Ein weiterer in Sachen
Familienrecht!

Nicht mal mehr "in dubio pro reo"!


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