Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gericht macht den Ehemann zum Vater

Verarschter, Friday, 05.12.2008, 22:02 (vor 6227 Tagen) @ karlma

"Eine Frau
hatte Sex mit ihrem Mann und mit dessen Zwillingsbruder - und wurde
schwanger. DNS-Tests konnten keinen der beiden Männer eindeutig als
Vater festlegen. Ein Gericht entschied in dieser Frage ohne Rücksicht
auf die Biologie.

Weil das Erbgut von Zwillingen identisch ist, muss ein Mann aus
Nordrhein-Westfalen die Vaterschaft für ein Kind übernehmen. Seine
Ehefrau war mit dem Zwillingsbruder ihres Mannes fremdgegangen, hatte
aber auch mit ihrem Mann geschlafen.
"

Man sollte wohl eher meinen, das Urteil wurde ohne Rücksicht auf die
Rechtsstaatlichkeit gefällt. Ich sehe das nämlich so: Wenn der Vater
nicht eindeutig feststellbar ist, dann muss in der Geburtsurkunde des
Kindes stehen "unbekannt" - genau das trifft nämlich zu! Wer dann die
soziale Vaterschaft annimmt - und damit Unterhaltspflichtig wird - ist
Sache des jeweiligen Mannes. Aber so? Der richterliche Zwang zur
Unterhaltspflicht eines Mannes, den man nicht eindeutig die Vaterschaft
nachweisen kann, ist schon ein krasser Fall von Rechtsbeugung. Ein
weiterer in Sachen Familienrecht!


Nicht mal mehr "in dubio pro reo"!

Das ist ein Satz des Strafrechtes, den es in dieser Form im Zivilrecht nicht gibt. Ich vermute der Mann ist Opfer einer rechtlichen Fiktion geworden. Demnach wird der Ehemann in abhängig vom Empfängniszeitraum als Vater fingiert, wenn sich nicht hinreichend belegen lässt, dass ein anderer Mann der Vater ist. Da dies in diesem Fall sein Zwillingsbruder sein könnte, ist er zumindest aus genetischer Perspektive ganz gut weg gekommen, da das Kind, falls es von seinem Bruder gezeugt wurde, wegen der genetischen Identität der Brüder, kein wirkliches Kuckuckskind ist.


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