Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pööhser Frauenfeind, Saturday, 06.12.2008, 00:23 (vor 6227 Tagen) @ Verarschter

.

Statistik hilft in diesem Fall nicht weiter. Da wegen der genetischen
Übereinstimmung mit dem Bruder nicht ausgeschlossen werden kann, dass nicht
doch der Mann das Kind gezeugt ist eben ein Zweifel zulasten des Ehemanns
gegeben.

Hallo Verarschter

Ich vermute, deine Interpretation der Gesetzestexte ist korrekt, und somit ist das Urteil aufgrund der Rechtslage wohl gesetzeskonform.

Die Frage, die sich mir aber stellt, ist eine andere.

Inwiefern ist in einer Zeit;

- wo Scheidungen alltäglich sind
- wo Ehebruch nicht unter Strafe steht
- die Ehe an Bedeutung eingebüsst hat
- die sexuelle Selbstbestimmung der Frau als hohes Gut gilt, was auch Ehebruch vor dem Gesetz ohne Konsequenzen bleiben lässt

inwiefern ist die gesetzliche Vaterschaftsvermutung noch zeitgemäss ?

Vaterschaft kann heutezutage ( fast ) immer zweifelsfrei nachgewiesen werden, sofern die Kindsmutter kooperiert. Der vorliegende Fall ist in diesem Sinne völlig untypisch, da aufgrund der genetischen Identität der Zwillingsbrüder der Nachweis nicht erbracht werden konnte.

Die Vaterschaftsvermutung ( Ehemann ) gehört abgeschafft und sollte durch den genetischen Nachweis unmittelbar nach der Geburt ersetzt werden..

Gruss PF


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