Und, hast du geblickt?
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inwiefern ist die gesetzliche Vaterschaftsvermutung noch zeitgemäss ?
Ich vermute, diese Regelung gehört zum Grundbestand des BGB. Das macht sie
über einhundert Jahre alt. Freilich gab es damals keine DNA-Tests. Ich
denke einer der Gründe für die Aufstellung dieser Regel war das Kindeswohl.
Uneheliche Kinder waren geächtet. Die Intension war eben, Rechtssicherheit
zu schaffen. Auf der anderen Seite eilte promisken Weiber ein
entsprechender Ruf voraus. Ein Mann, der sich mit solch einer Schlampe
einließ oder gar ehelichte, war eben selbst Schuld.
Zustimmung. Die Vaterschaftsvermutung machte Sinn in einer Zeit, als noch keine Gentests zur Verfügung standen und die Vaterschaft nie mit letzter Sicherheit festgestellt werden konnte. Dies war sowohl für das Kindeswohl unbedingt erforderlich, wie auch um den (wahrscheinlichen Kindsvater) zu berechtigen wie auch zu verpflichten sowie die Frau materiell abzusichern und zu versorgen.
Die Ehe legitimierte das Kind und setzte es in seine Rechte, insbesondere in die Erbfolge. Ein genetischer Nachweis der Vaterschaft würde das Gleiche leisten, und die Ächtung des unehelichen Kindes ist heutzutage nicht mehr zu befürchten.
Vaterschaft kann heutezutage ( fast ) immer zweifelsfrei nachgewiesen
werden, sofern die Kindsmutter kooperiert. Der vorliegende Fall ist in
diesem Sinne völlig untypisch, da aufgrund der genetischen Identität
der Zwillingsbrüder der Nachweis nicht erbracht werden konnte.Die Vaterschaftsvermutung ( Ehemann ) gehört abgeschafft und sollte
durch den genetischen Nachweis unmittelbar nach der Geburt ersetzt
werden..
Bedingte Zustimmung. DNA-Tests bedeuten einen Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht der Beteiligten. Dass das Kind von der Mutter abstammt
ist durch die Geburt offensichtlich. Ich weiß allerdings auf der
technischen Ebene nicht, ob zur genauen Bestimmung der Abstammung nicht
auch ein DNA-Test im Hinblick auf die Frau durchgeführt werden muss. Wie
dem auch sei, einen solchen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht halte ich
für vertretbar, da der allgemeine Frieden, der hierdurch gestiftet wird,
den Eingriff rechtfertigt. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass es Männer
gibt, die die Wahrheit gar nicht wissen wollen, weil sie diese wohl nicht
ertragen könnten. Sollen diese Männer zu einem Abstammungstest gezwungen
werden?
Ein genetischer Test ist ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, soweit Zustimmung. Die Vaterschaft nicht abzuklären oder zu vertuschen aber ebenso, wenn wir das Recht eines jeden Menschen bejahen, seine biologische Abstammung zu kennen. Man denke nur an die möglicherweise vorenthaltene Erbfolge, die aus einem falschen Personenstand resultieren kann, nebst anderen Gründen, die mehr persönlich emotionale Seiten der Problematik berühren.
Wie löst der Feminist dieses Problem ? Das Kind hat zwar das Recht auf Wissen um seine Abstammung. Allerdings obliegt es in der Realität ausschliesslich der Mutter, das Kind über die wahre Vaterschaft zu informieren. Das wird sie möglicherweise tun, möglicherweise nicht. Im Normalfall aber erst, wenn der vermeintliche Vater so 20 Jahre sie und das Kind alimentiert hat, möglicherweise sogar als geschiedener Exehemann.
Die rechtlichen Bestimmungen lassen es zu, dass ein Mann für ein Kind während 20 oder gar mehr Jahren bezahlt, ohne dass er der biologische noch der soziale Vater des Kindes ist. Eine solche Rechtspraxis ist einfach absurd. Bezeichnenderweise ist dieser massive Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Männer nie ein Thema.
Oberste Maxime scheint heute zu sein : Einer muss zahlen. Ob das der Vater ist oder sonstwer, ob der Mann in einem persönlichen Verhältnis zum Kind steht oder nicht, ob er ein Kind wollte oder nicht, das spielt alles keine Rolle. Hauptsache die Frau wird alimentiert. Das ist die Ehe heute und nichts weiter : Die Absicherung der Alimentation der Frau. Die Frauen und der Staat haben hier gemeinsame Interessen. Das macht Fortschritte so schwierig.
MfG PF
gesamter Thread:
- Gericht macht den Ehemann zum Vater -
Schall und Rauch,
05.12.2008, 19:41
- Justiz ist pure Beliebigkeit (kT)
-
Lude,
05.12.2008, 20:16
- Gericht macht den Ehemann zum Vater -
karlma,
05.12.2008, 21:11
- Ein Blick ins Gesetz... -
Bill,
05.12.2008, 21:28
- Und, hast du geblickt? -
Schall und Rauch,
05.12.2008, 22:14
- Und, hast du geblickt? -
Verarschter,
05.12.2008, 23:29
- Und, hast du geblickt? -
Pööhser Frauenfeind,
06.12.2008, 00:23
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Verarschter,
06.12.2008, 17:24
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Pööhser Frauenfeind,
06.12.2008, 19:29
- Die Gründe liegen tiefer -
Lude,
06.12.2008, 19:49
- Die Gründe liegen tiefer - Verarschter, 06.12.2008, 19:55
- Die Gründe liegen tiefer -
Pööhser Frauenfeind,
06.12.2008, 20:01
- Die Gründe liegen tiefer - Verarschter, 06.12.2008, 20:18
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Lude,
06.12.2008, 19:49
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Pööhser Frauenfeind,
06.12.2008, 19:29
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Verarschter,
06.12.2008, 17:24
- Und, hast du geblickt? - Schall und Rauch, 08.12.2008, 03:08
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Pööhser Frauenfeind,
06.12.2008, 00:23
- Und, hast du geblickt? - Bill, 06.12.2008, 00:28
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Verarschter,
05.12.2008, 23:29
- Ein Blick ins Gesetz... - Christian2, 05.12.2008, 22:47
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Schall und Rauch,
05.12.2008, 22:14
- Gericht macht den Ehemann zum Vater -
Verarschter,
05.12.2008, 22:02
- Gericht macht den Ehemann zum Vater - karlma, 06.12.2008, 10:21
- Ein Blick ins Gesetz... -
Bill,
05.12.2008, 21:28
- Justiz ist pure Beliebigkeit (kT)