Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehe

Conny, NRW, Thursday, 17.07.2008, 11:50 (vor 6367 Tagen) @ Michel

Dann haben wir wohl erhebliche Differenzen. In der Ehe sehe ich nichts
weiter als einen Vetrag, der von beide Seiten nach ihren Vorstellungen
ausgeformt werden kann. Wenn man nicht seinen Körber zum Eigentum das
anderen erklärt, beibt Vergewaltigung auch in der Ehe strafbar. Wenn zwei
Homosexuelle einen Ehevertrag schließen, lässt sich eine Homoehe auch nicht
verhindern.

Die Ehe ist doch eigentlich nur ein Vertrag zw. zwei Menschen, die sich damit binden und in guten und schlechten Zeiten gegenseitig unterstützen und somit den Staat aus der Verantwortung nehmen, soweit einer der beiden Vertragspartner die eigentlich staatliche Pflicht in einem Sozialstaat. Die Ehe macht zwei einzelne Menschen daher auch gegen die staatliche Willkür stärker und somit sollte man sie mE auch unter gleichgeschlechtlichen Partnern zulassen. Ich jedenfalls sehe die Ehe nicht als Institution der Reproduktion.


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