Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der erste Schritt zum schwedischen Modell

Paul Freier, Sunday, 18.05.2008, 03:41 (vor 6427 Tagen) @ Peter

Hallo zusammen,

ich mache Euch auf eine Neuigkeit aus dem real existierenden

Absurdistan

(auch unter dem Namen "Deutschland" bekannt) aufmerksam:

"In Deutschland müssen Freier von Zwangsprostituierten in Zukunft

mit

langjährigen Gefängnisstrafen rechnen."[/i] [...] "Der «Spiegel>
berichtete weiter, Rechtspolitiker der Union wollten Freier auch dann
bestrafen, wenn sie «leichtfertig nicht erkennen>, dass sie es mit

einer

Zwangsprostituierten zu tun haben. Demnach müsse mit Konsequenzen
rechnen, wer blaue Flecken bei einer Prostituierten ignoriere.
"[/i]
(Quelle:

Basler

Zeitung[/link])


Es ist genau diese von Dir indirekt aufgeworfene Schlüsselfrage: "Was ist
Zwang?" welche den Weg zum schwedischen Modell ebnen wird.

Zur Info: In Schweden ist die Inanspruchnahme von sexuellen
Dienstleistungen generell strafrechtlich verboten. Wohlgemerkt, nur die
Inanspruchnahme, nicht das Anbieten derselben. Du kannst also ungestraft
großflächig Callboy-Dienste inserieren oder plakatieren, nur wenn eine Frau
diese in Anspruch nimmt, kommt eine Polizistin im Anschluss daran hinterm
Vorhang vor und verhaftet die Verbrecherin.

Aber zurück zu der Frage, was Zwang in dem Kontext ist. Medial wird ja das
Zerrbild der Sexsklavin gezeichnet, die in einer finsteren Kammer
angekettet Freier bedienen muss und regelmäßig von ihrem "Besitzer"
körperlich misshandelt wird (die blauen Flecken).

Mit der Realität hat dieses Zerrbild nichts zu tun. Ebenso wird es in der
Rechtspraxis nahezu unmöglich sein, das Erkennen von subtileren Formen von
Zwang dem Kunden nachzuweisen.

Es müsste also eine andere Definition von Zwang her, eine die juristisch
wasserfest ist. Und da kommt letztlich nur der ökonomische Zwang in Frage.
Also der Zwang, sich seinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen.

Mit diesem juristischen Winkelzug wäre dann umgesetzt, was Alice S. schon
seit Jahr und Tag propagiert: Jede Art von bezahlter sexueller
Dienstleistung ist Zwang.

Aber im ersten Schritt wird es wohl um etwas anderes gehen: Um den
Abschreckungsfaktor. Die latente Gefahr für den Kunden, hinterher eine
Verhaftung und ein Ermittlungsverfahren am Hals zu haben. Selbst wenn
dieses dann schnell eingestellt würde und es keine Anklage bzw keinen
Strafbefehl geben würde, die Rufschädigung wäre Fakt.

Das ist die Intention.

Übrigens: Bei den Schweden boomen seit dem Gesetz die Billigfluganbieter
in die baltischen Staaten ebenso wie die Reedereien die Schiffspassagen in
die baltischen Staaten anbieten (die profitieren zudem auch noch von den
strengen Alkoholgesetzen in Schweden)

Und hierzulande ist ja Tschechien, Polen oder die Niederlande nicht
weit...

Von hier aus zahle ich für hin und Rückfahrt nach Holland 3,50 €...also kein Problem ;-D


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