Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der erste Schritt zum schwedischen Modell

Peter @, Sunday, 18.05.2008, 01:41 (vor 6427 Tagen) @ Mensch 2. Klasse

Hallo zusammen,

ich mache Euch auf eine Neuigkeit aus dem real existierenden Absurdistan
(auch unter dem Namen "Deutschland" bekannt) aufmerksam:

"In Deutschland müssen Freier von Zwangsprostituierten in Zukunft mit
langjährigen Gefängnisstrafen rechnen."
[...] "Der «Spiegel>
berichtete weiter, Rechtspolitiker der Union wollten Freier auch dann
bestrafen, wenn sie «leichtfertig nicht erkennen>, dass sie es mit einer
Zwangsprostituierten zu tun haben. Demnach müsse mit Konsequenzen
rechnen, wer blaue Flecken bei einer Prostituierten ignoriere.
"

(Quelle:
Basler
Zeitung
)

Es ist genau diese von Dir indirekt aufgeworfene Schlüsselfrage: "Was ist Zwang?" welche den Weg zum schwedischen Modell ebnen wird.

Zur Info: In Schweden ist die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen generell strafrechtlich verboten. Wohlgemerkt, nur die Inanspruchnahme, nicht das Anbieten derselben. Du kannst also ungestraft großflächig Callboy-Dienste inserieren oder plakatieren, nur wenn eine Frau diese in Anspruch nimmt, kommt eine Polizistin im Anschluss daran hinterm Vorhang vor und verhaftet die Verbrecherin.

Aber zurück zu der Frage, was Zwang in dem Kontext ist. Medial wird ja das Zerrbild der Sexsklavin gezeichnet, die in einer finsteren Kammer angekettet Freier bedienen muss und regelmäßig von ihrem "Besitzer" körperlich misshandelt wird (die blauen Flecken).

Mit der Realität hat dieses Zerrbild nichts zu tun. Ebenso wird es in der Rechtspraxis nahezu unmöglich sein, das Erkennen von subtileren Formen von Zwang dem Kunden nachzuweisen.

Es müsste also eine andere Definition von Zwang her, eine die juristisch wasserfest ist. Und da kommt letztlich nur der ökonomische Zwang in Frage. Also der Zwang, sich seinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen.

Mit diesem juristischen Winkelzug wäre dann umgesetzt, was Alice S. schon seit Jahr und Tag propagiert: Jede Art von bezahlter sexueller Dienstleistung ist Zwang.

Aber im ersten Schritt wird es wohl um etwas anderes gehen: Um den Abschreckungsfaktor. Die latente Gefahr für den Kunden, hinterher eine Verhaftung und ein Ermittlungsverfahren am Hals zu haben. Selbst wenn dieses dann schnell eingestellt würde und es keine Anklage bzw keinen Strafbefehl geben würde, die Rufschädigung wäre Fakt.

Das ist die Intention.

Übrigens: Bei den Schweden boomen seit dem Gesetz die Billigfluganbieter in die baltischen Staaten ebenso wie die Reedereien die Schiffspassagen in die baltischen Staaten anbieten (die profitieren zudem auch noch von den strengen Alkoholgesetzen in Schweden)

Und hierzulande ist ja Tschechien, Polen oder die Niederlande nicht weit...


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