Sehr, sehr merkwürdig!
Das hat was genau mit diesem konkretem Fall, in dem es um einen
unehelichen Vater (ohne Sorgerecht) geht, zu tun?
Mit diesem Urteil direkt hat das nichts zu tun.
Ok, dann ist das ja schonmal geklärt.
Ich stelle mir halt nur die Frage, was wäre, wenn ein Vater, der nach
einer Scheidung sein ehelich geborenes Kind nicht mehr sehen
will, ebenfalls vor das BVG zöge, um sich höchstrichterlich bestätigen zu
lassen, dass er nicht zum Umgang mit seinem leibliche Kind gezwungen werden
kann.
Der muss da (BVerfG) nicht hin, der könnte vor Gericht erstmal
versuchen, das Sorgerecht (auf welche Art auch immer) loszuwerden
um zu dokumentieren, dass er sein Kind nicht sehen/haben will.
Das ist immer noch einfacher als bis zum BVerfG hochzulaufen.
Und wenn in den Medien berichtet wird, daß die oben beschriebene
Situation - Vater will sein ehelich geborenes Kind nach der Scheidung
von der Mutter dieses Kindes nicht mehr sehen - keine Seltenheit
ist, dann
...ist das in allererster Linie eine Übertreibung und Verblendung
seitens der Medien. Wenn du diesem Unfug gedanklich aufsitzt ist
das eigentlich dein Problem.
löst das bei mir die Frage aus, ob solche Väter gerichtlich
gezwungen werden können, mit ihren leiblichen Kindern auch nach der
Scheidung von deren Mutter Umgang zu pflegen, oder ob sie gerade umgekehrt
mit Hilfe der Gerichte gegen einen solchen zwangsweisen Umgang wehren
können.
Hast du inzwischen das Urteil gelesen oder nicht? Darin findet sich
die Antwort, die so bisher nicht bzw. nur sehr verschleiert
in den Medien auftauchte.
Da Du auch kein Jurist bist, kann ich mir natürlich von Dir auch keine
Beantwortung dieser Frage erwarten.
Könnte ich - aber ich möchte, dass du nicht meine vorgekaute Meinung
übernimmst sondern selber drüber nachdenkst. Mensch, so schwer ist
es bei diesem Urteil nun wirklich nicht.
Da muß man halt abwarten, ob eine solche Konstellation jemals Gegenstand
eines Gerichtsverfahrens sein wird.
Nein, du müßtest nur das Urteil lesen, es ist recht eindeutig.
Da ich nicht erwarte, dass du danach suchst hier für dich der
Link zum Urteil im Original.
Gruß
MI
gesamter Thread:
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Lude,
01.04.2008, 16:09
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Nihilator,
01.04.2008, 17:46
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. - Lude, 01.04.2008, 18:16
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Wolfgang,
01.04.2008, 21:30
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. - Nihilator, 02.04.2008, 00:15
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Ekki,
01.04.2008, 19:22
- Sehr, sehr merkwürdig! -
MI,
02.04.2008, 00:35
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Ekki,
02.04.2008, 11:06
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Student(t),
02.04.2008, 14:34
- Sehr, sehr merkwürdig! - Ekki, 02.04.2008, 14:38
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MI,
03.04.2008, 17:16
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Ekki,
03.04.2008, 17:27
- Sehr, sehr merkwürdig! - MI, 03.04.2008, 21:12
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Ekki,
03.04.2008, 17:27
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Student(t),
02.04.2008, 14:34
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Ekki,
02.04.2008, 11:06
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MI,
02.04.2008, 00:35
- Wohl der Eltern wird in den Vordergrund gestellt -
Vater,
02.04.2008, 20:17
- Wohl der Eltern wird in den Vordergrund gestellt - Student(t), 02.04.2008, 22:41
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Nihilator,
01.04.2008, 17:46