Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 02.04.2008, 00:15 (vor 6473 Tagen) @ Wolfgang

..."Was für ein verantwortungsloser Dreckskerl."....????

Die Begründung des Vaters ist die, daß das seine aktuelle Beziehung
gefährden würde!!! Das heißt auf deutsch: Seine jetzige Frau verbietet ihm
- vielleicht aus Eifersuchtsgründen - daß er Kontakt zu dem Kind hat, das
nicht von ihr ist (und er dann womöglich auch notgedrungen Kontakt zur
Mutter des Kindes hätte).
Er wird also von seiner Frau dazu gezwungen, den Kontakt zu seinem Sohn zu
unterlassen. Er hat also die Wahl: Kontakt zu meiner jetzigen Frau oder zu
meinem Kind. Er bevorzugt die Frau. Gut - man kann sagen: Schwächling, der
Typ. Oder man bezeichnet seine aktuelle Frau - und nicht ihn - als die
verantwortungslose Drecksschlampe - was ich in diesem Falle für weitaus
berechtigter hielte. Das einzige, was man ihm dann noch vorwerfen kann, ist
die Geschmacklosigkeit, sich auf so eine Frau einzulassen - er hätte sie
längst zum Teufel jagen sollen!

Das war Sarkasmus, Wolfgang. Ich schreibe eigentlich immer so; Kindermörderinnen z.B. sind für mich immer "arme Frauen". Soll ich Tags drum machen für Dich? ;-)

Zustimmung zu Deinen Ausführungen, mit einer Einschränkung: der Mann hatte tatsächlich zehn Jahre lang eine außereheliche Beziehung. Anständig ist das bestimmt nicht. Tut aber natürlich den "Anständigkeiten" _beider_ Damen in diesem Fall keinen Abbruch.


Grüßla,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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