Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.

Wolfgang, Tuesday, 01.04.2008, 21:30 (vor 6473 Tagen) @ Nihilator

..."Was für ein verantwortungsloser Dreckskerl."....????

Die Begründung des Vaters ist die, daß das seine aktuelle Beziehung gefährden würde!!! Das heißt auf deutsch: Seine jetzige Frau verbietet ihm - vielleicht aus Eifersuchtsgründen - daß er Kontakt zu dem Kind hat, das nicht von ihr ist (und er dann womöglich auch notgedrungen Kontakt zur Mutter des Kindes hätte).
Er wird also von seiner Frau dazu gezwungen, den Kontakt zu seinem Sohn zu unterlassen. Er hat also die Wahl: Kontakt zu meiner jetzigen Frau oder zu meinem Kind. Er bevorzugt die Frau. Gut - man kann sagen: Schwächling, der Typ. Oder man bezeichnet seine aktuelle Frau - und nicht ihn - als die verantwortungslose Drecksschlampe - was ich in diesem Falle für weitaus berechtigter hielte. Das einzige, was man ihm dann noch vorwerfen kann, ist die Geschmacklosigkeit, sich auf so eine Frau einzulassen - er hätte sie längst zum Teufel jagen sollen!


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