Sehr, sehr merkwürdig!
Hallo MI!
Aus der mir zugänglichen Berichterstattung geht nicht
hervor, ob das Urteil sich auch auf Fälle erstreckt, in
denen eine Ehe geschieden wird und einer der Elternteile das
ehelich geborene Kind nicht mehr sehen will.
Eben: bei GSR kann man andere Wege gehen, ohne eben nicht.
Was ist "GSR"? Gemeinsames Sorgerecht? Das würde doch das Gehen anderer Wege gerade ausschließen oder erschweren.
Ich krieg' es nicht auf die Reihe, dass man heutzutage überall auf die
Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder hinarbeitet, und in
diesem konkreten Fall - jedenfalls soweit mir ersichtlich - nur auf
uneheliche Kinder Bezug nimmt.
Vielleicht, weil das Verfahren genau in diesem Kontext stattfand und keine
Sammelklage war (die es in DE eh nicht geben kann)?
Gestern wurde in der Berichterstattung zu dem Urteil explizit erwähnt, dass es genügend Väter gebe, die ihre ehelich geborenen Kinder nach einer Scheidung nicht mehr sehen wollten.
Über die Frage, ob man sie dazu zwingen könnte, herrschte Schweigen, und die ganze Berichterstattung war von einem Ton resignierter Ratlosigkeit getragen: "Je nun, wenn ein Mann seine ehelich geborenen Kinder nicht mehr sehen will, dann kann man halt nichts machen."
Vielleicht kommt ja mal ein gleich gelagerter Fall vor das BVG, in dem es um ein ehlich geborenes Kind geht.
Dies alles unter dem Vorbehalt, daß ich das Urteil nicht studiert habe.
Ist seit heute online, es steht dir frei es zu lesen, bevor du dich
äußerst.Gruß
MI
Was soll diese herablassende Arroganz? Ich bin kein Jurist, weswegen auch eine Lektüre des Urteils bei mir vermutlich nicht alle Fragen ausräumen würde. Ich erhoffe mir halt nur Auskunft in diesem Forum von Leuten, die da vielleicht besser Bescheid wissen.
Gruß
Ekki
--
Ich will ficken, ohne zu zeugen oder zu zahlen.
Lustschreie sind mir wichtiger als Babygeplärr.
gesamter Thread:
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Lude,
01.04.2008, 16:09
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Nihilator,
01.04.2008, 17:46
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. - Lude, 01.04.2008, 18:16
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Wolfgang,
01.04.2008, 21:30
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. - Nihilator, 02.04.2008, 00:15
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Ekki,
01.04.2008, 19:22
- Sehr, sehr merkwürdig! -
MI,
02.04.2008, 00:35
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Ekki,
02.04.2008, 11:06
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Student(t),
02.04.2008, 14:34
- Sehr, sehr merkwürdig! - Ekki, 02.04.2008, 14:38
- Sehr, sehr merkwürdig! -
MI,
03.04.2008, 17:16
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Ekki,
03.04.2008, 17:27
- Sehr, sehr merkwürdig! - MI, 03.04.2008, 21:12
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Ekki,
03.04.2008, 17:27
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Student(t),
02.04.2008, 14:34
- Sehr, sehr merkwürdig! -
Ekki,
02.04.2008, 11:06
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MI,
02.04.2008, 00:35
- Wohl der Eltern wird in den Vordergrund gestellt -
Vater,
02.04.2008, 20:17
- Wohl der Eltern wird in den Vordergrund gestellt - Student(t), 02.04.2008, 22:41
- BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen. -
Nihilator,
01.04.2008, 17:46