Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BVerfG: Vater muss Sohn -nicht- besuchen.

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 01.04.2008, 17:46 (vor 6474 Tagen) @ Lude

Wie bekannt wurde, lebt der Sohn inzwischen in einem Heim, da die
Mutter ihren Erziehungspflichten teilweise nicht nachkommt.

Sie hatte im Namen des Sohnes auf Umgang mit dem Kindesvater
geklagt.[/i]

Der Vorgang dürfte bekannt sein - man kann drüber denken, wie man.....

Die Mutter kümmert sich nicht um den Jungen, will aber den Vater per
Gericht zwingen?

Nachrichten aus Absurdistan eben, so ist das im Feminat. Was für ein verantwortungsloser Dreckskerl. Kein Wunder, daß die arme alleingelassene Frau sich völlig überfordert fühlt.

Obiges (Überschrift) hat das BVerfG übrigens gerade nicht entschieden. Es hat entschieden, daß es lieber nicht entscheiden will, Ausnahmen ausdrücklich zugelassen und die Entscheidung darüber, ob eine solche vorliegt, mal eben an die Vorinstanz zurückverwiesen. Hornberger Schießen nenne ich sowas.
http://nachrichten.t-online.de/c/14/66/04/04/14660404.html

Und warum hat das oberste Gericht des Patriarchats so nicht-entschieden? Weil in diesem Fall Brisanz steckt, würde ich sagen. Wenn ein versäumter Umgangstermin in der Regel 5.000 Euro Strafe wert ist - was würde das wohl künftig für Hunderttausende überforderte ganzalleinverziehende (also umgangsverweigernde) Mamis bedeuten?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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