Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bullenscheisse

Lude, Saturday, 23.02.2008, 01:50 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub

Das Gesetz ist deshalb eine Verarsche weil im Gegensatz zum Mann bei
einer Frau dieser ganze Gesetzeswust keine Anwendung findet. Eine
Mutter muss keine Mutterschaft anfechten.


Jetzt wirst du lächerlich.

Persönliche Anfeindungen sind keiner Diskussion dienlich.

Wenn sich herausstellt das sie nicht die
Mutter ist (Säuglingsvertauschung z.B.), dann ist sie nicht die Mutter.
Dazu ist kein Richterspruch erforderlich.


Stimmt so nicht ganz. Wenn die Säuglingsvertauschung zweifelhaft oder
umstritten ist,

Ich schrieb: "Wenn sich herausstellt das sie nicht die Mutter ist". Von "zweifelhaft" oder "umstritten" habe ich nichts geschrieben.

"Vater ist, wer das Kind gezeugt hat"


Also Adoptionsrecht abschaffen?

Was hat das mit dem Adoptionsrecht zu tun? Es heist doch auch "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat" und trotzdem ist eine Adoption möglich.

Selbst nach einer Adoption beruft sich der Gesetzgeber im StGB noch auf die biologische Verwandtschaft. Dies bedeutet das Vater und Mutterschaft auch nach einer Adoption erhalten bleiben. Ist ja auch logisch, durch juristisches Gelaber lässt sich keine Biologie ändern.

Gruss an alle Autobahnen und Führerscheine


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