Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Warum tust du es dann nicht?

Beelzebub, Friday, 22.02.2008, 23:34 (vor 6512 Tagen) @ Rechtsverdreher

Übrigens: Betrug ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen


Ab einer Höchststrafe von 5 Jahren spricht man von einem Verbrechen.

Gleichschaltung aller Autobahnen!

Bevor du weiter solchen Unsinn redest, guck mal in § 12 StGB, dort dann in Absatz 1 und 2.

Und rein vorsorglich, damit du nicht auch das noch in den falschen Hals bekommst:

Mit Mindestmaß ist die Mindeststrafe gemeint, nicht die Höchststrafe.

Die einschlägige Formulierung für Mindeststrafen im StGB lautet: Freiheitsstrafe "nicht unter X Jahren", während die Höchststrafe mit "Freiheitsstrafe bis zu X Jahren" bezeichnet wird.


Abriss aller Autobahnen!

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


gesamter Thread:

 

powered by my little forum