Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gesetz verbschiedet: Mehr Klarheit für zweifelnde Väter? Verarschung

guest2, Friday, 22.02.2008, 06:34 (vor 6512 Tagen) @ News-Roll

http://www.tagesschau.de/inland/bundestag46.html

Nun haben sie es also getan. Und um den verordneten Neusprech zu bedienen,
wird das als Erfolg für Väter und Stärkung der Männerrechte bezeichnet, wie
seit dem Moment, indem sie es planten. Es ist keiner. Selbstbestimmte Tests
sind verboten,

Aeh Moment bitte: Im Artikel steht "bleiben weiterhin verboten".

Nur: Sie sind es nicht (bis jetzt). Wirklich nicht. Nicht strafbar.

Du kannst sie nur (im bisherigen Anfechtungsverfahren) nicht dazu verwenden, eine Anfechtung zu begruenden (so paradox und bloedsinnig das ist).
Und Du kannst sie auch in Zukunft nicht vor Gericht verwenden, weil selbstverstaendlich eher nicht gerichtsfest durchgefuehrt.

Da muessen wir allerdings weiterhin aufpassen, die Zypries arbeitet weiter daran (Gendiagnostik-Gesetz).

Dann bitte nicht ablenken lassen: Das BVerfG hat explizit bestaetigt, dass es zu den Grundrechten eines Vaters gehoert, die Abstammung seines rechtlichen Kindes zu kennen.

Damit KANN es nicht strafbar sein, dies als Vater zu ueberpruefen - ein Recht des Kindes auf Aufrechterhaltung einer Unwahrheit oder Unsicherheit gibt es als solches nicht.

Das heisst aber, es gaebe in keinem Fall eine Begruendung dafuer, ein vom VATER veranlasstes Abstammungsgutachten zu kriminalisieren - auch wenn das gegenueber dritten Personen gerechtfertigt sein kann.

es sei denn man(n) riskiert für sie alles und schleift seine
Frau dafür vors Gericht.

Nicht solange es irgendwo noch Testlabore gibt.

Nur indem sie so tun, als würde kein Mensch sich
mit solchen erwägungen herumschlagen, können sie es wagen, die Sache als
"Vorteil" zu verkaufen.

Als "Vorteil" verkauft wird einem, dass mann nun die Vaterschaft offiziell und teuer feststellen lassen kann (auch wenn Mutti nicht will), ohne dabei automatisch die Vaterschaft anfechten zu muessen.

Das ist natuerlich der Hohn: Wenn man schon klagen muss, duerfte von aktiver Vaterschaft also eh keine Rede mehr sein. Es geht also um nix weiter, als die Unterhaltspflicht gegenueber Mutter und Kind noch ein paar Jahre auszudehnen - auch dann, wenn die Vaterschaft schon wiederlegt wurde.

Siehe dazu die "Zumutbarkeitsregeln" - ekelhaft euphemistisches Geseier: Was genau soll da eigentlich das Kind treffen, was schlimmer waere als der ganz normale Beziehungsstreit-, Scheidungs- und Umgangsvereitelungsterror?

Richtig: Nichts. Gar nichts. Ausser dass so die Kohle von "Papi" noch ein bisschen laenger fliessen muss.

Wer verdient, sind die Anwälte und Gerichte. Statt eines billigen Tests
muss nun ein teueres Verfahren angestrengt werden.
Mag jeder daraus eigene Konsequenzen ziehen.

Ack.


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