Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Entscheidend wird die Rechtssprechung werden

Peter @, Saturday, 23.02.2008, 01:19 (vor 6512 Tagen) @ Beelzebub

Ich weiß wirklich nicht, was das viele Gemecker hier soll. Das Gesetz ist
ganz in Ordnung so.

Maßgeblich ist vor allem, dass die parteiübergreifende Femifraktion mit
ihrem Ansinnen gescheitert ist, heimliche Vaterschaftstests zu
kriminalisieren.

Weierhin maßgebend ist, dass vom Antragsteller keinerlei Gründe genannt werden müssen. Jeder Vater kann es tun, jederzeit.

Die Achillesferse des Gesetzes ist die Gewichtung des Kindeswohls.

Findige Rechtsverdreher im Auftrag der jeweiligen Mutter werden sicherlich eine Menge fadenscheiniger Gründe geltend machen, warum eine solche Vaterschaftsfeststellung erst dann erfolgen darf, wenn die Unterhaltspflicht erloschen ist und vorher das Kindeswohl gefährdet.

Da geht es in manchen Fällen um richtig viel Kohle, von der nicht zuletzt auch die Mutter profitiert (Einen Monat lang nur Dosenravioli und Margarinebrote fürs Kind und schon ist ein neues Paar Pumps für die Mutter drin - OK, der war böse ;-)


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