Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erst lesen, dann meckern II

Beelzebub, Friday, 22.02.2008, 22:56 (vor 6512 Tagen) @ Lude

Eine Zwei-Jahres-Frist soll zudem verhindern, dass die ungeklärte
Vaterschaft ewig wie ein Damoklesschwert über einer Familie schwebt


Das ist Kindergartenniveau. Wie die Praxis zeigt kann selbst nach 40Jahren
eine ungeklärte Vaterschaft wie ein Damoklesschwert über einer Familie
schweben und diese auch zerstören. Da rettet keine gesetzliche Frist
etwas..

Die Frist dient nur dazu einen Betrug rechtlich unangreifbar zu machen.
Legalisierter Betrug ist das, nicht mehr und nicht weniger.

Nach zwei Jahren wird auf diese Weise ein Betrug in sauberes Recht
umfunktioniert, was bei einem "normalen" Betrug unmöglich ist. Selbst mit
nachträglicher Billigung des Betruges durch den Betrogenen entgeht der
Täter nicht dem Strafverfahren, da Betrug ein Verbrechen ist.

Die Zweijahresfrist beginnt nicht mit der Geburt des Kindes, sondern in dem Moment, wo der vermeintliche Vater durch das Testergebnis erfährt, dass er nicht der Vater ist, d.h. von da an muss der Nichtvater sich überlegen, ob er die Vaterschaft anficht oder ob er als "sozialer Vater" gute Miene zum bösen Spiel machen will. Dagegen ist imho auch nichts zu sagen. Das Kind hat schließlich auch einen Anspruch auf klare Verhältnisse.

Übrigens: Betrug ist kein Verbrechen sondern ein Vergehen und wird ebenfalls durch Zeitablauf wenn du so willst "legalisiert", soll heißen er verjährt nach fünf Jahren und darf dann nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Autobahnabriss

Beelzebub

--
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