Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erst lesen, dann meckern I

Beelzebub, Friday, 22.02.2008, 22:55 (vor 6512 Tagen) @ Ralf

Eine Zwei-Jahres-Frist soll zudem verhindern, dass die ungeklärte
Vaterschaft ewig wie ein Damoklesschwert über einer Familie schwebt.
Innerhalb von zwei Jahren, vom ersten Zweifel an, muss der Mann sich
entscheiden, ob er die Klärung wünscht und anschließend die Vaterschaft
anficht.


Was soll die Scheiße denn schon wieder? Sollte es nicht ursprünglich so
sein, dass es keiner bestimmten Gründe bedurfte?

Genau so ist es auch. Ein Antrag auf Zustimmung zum Vaterschaftstest kann jederzeit beim Familiengericht gestellt werden und zwar ohne jede Begründung. Die einschlägige Regelung lautet:

§ 1598a
Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung
zur Klärung der leiblichen Abstammung

(1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes
können
1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung
einwilligen und die Entnahme einer für die
Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die
Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft
entnommen werden.

(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten, hat das Familiengericht
eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen
und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.

(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange
die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche
Beeinträchtigung desWohls des minderjährigen
Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung
der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind
unzumutbar wäre.

(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung
eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat,
kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung
hat durchführen lassen, Einsicht in
das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen.

Die Zweijahresfrist (die, nebenbei bemerkt, nichts aber auch gar nichts mit einer Begründung zu tun hat) gilt nur für die Anfechtung der Vaterschaft.

Näheres hierzu in meiner Antwort an Lude.

Autobahnabriss

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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