Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mario M., das Mädchen und das Geld

carlos, Sunday, 17.12.2006, 20:07 (vor 6930 Tagen) @ Christine

Von Gisela Friedrichsen , Dresden

Mario M. hat im Fall Stephanie die Höchststrafe bekommen. Es war der spektakulärste Prozess des Jahres. Nicht nur wegen des unfassbaren Falls. Sondern auch weil die Rechtsbeistände des Mädchens mit ihrer Kampagne hohen Schadensersatz herausschlagen wollen - auf Kosten des Kindes.

Mag sein, daß vieles auf Kosten des Mädchens abgelaufen war. Indes, anhand ihrer eigenen Wortwahl entlarvt die Spiegelin auch ihre infame Hetze: Billig schnödes ?Geld herausschlagen?, unterstellt sie selbstherrlich den Leuten. Auch wenn das zum geringen Teil wahr sein sollte: Viel wahrscheinlicher ist wohl eher, daß das Geld für eine gute Therapie verwendet wird. Mutter Staatin kümmert sich um Verbrechensopfer eben einen großen Dreck. Den Leuten kann ich ihre Handlungsweise nicht verdenken. So ?rum war es schlimmstenfalls und gezwungenermaßen die zweitschlechteste Lösung. Frau Friedrichsen!! Wie hätten denn Sie an der Stelle jener Familie gehandelt, auch in Anbetracht des Umstandes, nun kein Millionär zu sein?

(...)

Mario M., der am 11. Januar die damals 13-jährige Stephanie auf dem Schulweg in einen Lieferwagen gezerrt, in eine Kiste gepfercht und in seine Wohnung verschleppt hatte, wo er sie in den folgenden fünf Wochen unzählige Male vergewaltigte und sexuell aufs übelste missbrauchte - ihm wurde von der Dresdner Strafkammer jede Milderung versagt.

Richtig. Wieso auch? Bisher war?s ja eher umgekehrt: Weder Mitleid, noch Hilfe für die Opfer. Zeit, daß sich das ändert, Frau Friedrichsen!

Dass er sieben Stunden lang umfassend alle Details der Tat gestanden hatte; dass er damit sein Opfer vor einem Zeugenauftritt vor Gericht bewahrte; dass bei ihm laut psychiatrischem Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung vorliegt; dass er, wie der Vorsitzende sagte, "einer nicht mehr hinzunehmenden Vorverurteilung in den Medien" ausgesetzt war; dass er Reue bekundete und sich um Wiedergutmachung bemühte - nichts davon brachte ihm auch nur einen Tag Strafe weniger ein.

Ich bin schwerstens beeindruckt, Frau Friedrichsen... Ja, jetzt fällt?s mir wieder ein... Auch ich habe ihm seine ?Reue? sofort abgekauft... lolol... Seine ?Reue? wollte er ja zudem noch lustig grinsend vom Gefängnisdach in alle Welt hinausposaunen... Bingo... Äh ja... Wie sah sie denn aus, seine ?Wiedergutmachung?? Habe nix davon gehört...
Ich halte es für normal, daß jemand, der viele Jahre Knast vor Augen hat, nichts unversucht läßt, sich reumütig zu präsentieren. Nix Neues, Frau Friedrichsen, nix Neues... Wie glaubhaft diese ?Reue? ist, kann man im übrigen mühelos an der unfaßbaren Tat selbst ablesen...

Sogar die Staatsanwaltschaft hatte sich vom Richterspruch noch übertreffen lassen müssen. Sie hatte eine Strafe von 14 Jahren und neun Monaten beantragt. M.s Verteidiger, der Dresdner Rechtsanwalt Andreas Boine, fragte nach der Urteilsverkündung, ob man einem Angeklagten künftig noch raten könne zu gestehen, wenn sich davon nichts mehr auf das Strafmaß auswirke.

Na schön: Angenommen, dem Typen wäre geglaubt worden. 14 Jahre Bau. Therapie plus gute Führung, und schwupps... nach acht Jahren isser wieder draußen... Wie das in vergleichbaren Fällen gewöhnlich abgelaufen ist, haben wir ja schon hinreichend oft erleben dürfen... Frau Friedrichsen... Was wäre wohl, wenn der Herr Mario SIE nach acht Jahren aufgesucht hätte... Aus welchen Löchern würde denn dann SIE pfeifen? Hä? Nein, Blödsinn... der über Wochen hinweg demonstrierte Sadismus spricht eine eindeutige Sprache...! Und zu ?Reue? und ?Wiedergutmachung? hätte er schon viele früher Gelegenheit gehabt. Außerdem ist dieser Kerl ein Wiederholungstäter; das haben Sie wohl hoffentlich nicht vergessen, meine Gutste...

Der Rechtsstaat, so möchte man fast sagen, hat also Flagge gezeigt, hat bewiesen, dass er sehr wohl stark ist und hier dem Anliegen des Opfers Rechnung trug, das verständlicherweise die Höchststrafe verlangte. Doch ist das alles?

Dumme Frage... Das Problem ist ja gerade, daß das eben NICHT alles ist...

Eine Wiedergutmachung für das, was Stephanie angetan wurde durch den Angeklagten - und weiterhin angetan wird durch die Kampagne ihrer Berater - kann der Strafprozess nicht leisten. Selbst die härteste aller denkbaren Strafen beseitigt den angerichteten Schaden nicht. In welchem Ausmaß das Kind durch weiter fortdauernde Medienpräsenz beeinträchtigt wird, indem es seiner Identität verlustig geht und sich mittlerweile angesichts von Kontakten zu Schauspielern und Prominenten vermutlich selbst wie ein Star vorkommt, müssen sich diejenigen fragen, die hier nicht einen Riegel vorschieben. In der neuesten Ausgabe einer Zeitschrift wird eine fröhlich über ihre Erlebnisse bei M. plaudernde Stephanie mit den Worten zitiert: "Ich fühle mich wohl in meiner Haut..."

Schwachsinn... Frau Friedrichsen, das ist blühender Schwachsinn... Noch niemals hatte ein Strafprozeß die Aufgabe der ?Wiedergutmachung?... Aha: Der Schaden wird also nicht ?beseitigt?: Na, wenn das sooooo ist, Frau Friedrichsen... dann hätten wir uns ja von vorne herein den ganzen Strafprozeß auch sparen dürfen, gelle...!? Thema erneut komplett verfehlt: Auch DAS ist keine Aufgabe eines Strafprozesses...
Warum, verdammt noch mal, maßen eigentlich SIE sich an, den moralischen Stab über jener Familie zu brechen? Welch unglaublich freche Unverfrorenheit, dem Mädchen jetzt auch noch Geltungssucht vorzuwerfen... Geltungssucht betreiben zum wiederholten Male ausschlielich SIE SELBST mit ihre unerträglichen, tendenziösen Geschmiere!

Der Vorsitzende Richter Tom Maciejewski hat in der Urteilsbegründung auch dem von der Nebenklage behaupteten Skandal fehlerhafter polizeilicher Ermittlungen widersprochen: In der Hauptverhandlung habe sich gezeigt, dass die Beamten "mit großem Engagement und hohem persönlichem Einsatz" die Sache aufgeklärt hätten. Bekanntlich war die Polizei dem Täter erst dadurch auf die Spur gekommen, dass Stephanie während eines nächtlichen Ausgangs mit ihrem Peiniger unbemerkt einen Zettel hatte fallen lassen mit einem Hilferuf. Zuvor war in vielerlei Richtungen ermittelt worden, ohne Erfolg allerdings. Denn niemand hatte beobachtet, wie das Mädchen überfallen worden war. Ob die Polizei tatsächlich früher hätte Verdacht schöpfen können gegen M., wie es die Nebenklage immer wieder behauptet, ist durchaus fraglich.

Die Behörden wußten doch von Mario Mederake, von seinem Wohnort in der unmittelbaren Nähe, sowie von seiner kriminellen Vergangenheit; wenigstens hätten sie all das wissen müssen. Daß jemandem, wie Ihnen das ?fraglich? erscheint, verwundert mich nicht mehr. Nicht ?fraglich?, sondern in jeder Hinsicht eindeutig bleibt für mich, Frau Friedrichsen, Ihr dummes, infames Geschwätz alle Male...
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Servus, liebe Christine!

... Was bekommt wohl jemand, der das Gleiche macht und anschließend das Kind tötet? Immerhin würde dadurch zumindest die Chance steigen, das derjenige nicht erwischt wird. Fragen über Fragen...

Ja, diese Annahme liegt wohl nahe. Ich will nicht bestreiten, daß darin eine Crux zu sehen ist. Andererseits... eine Leiche völlig verschwinden zu lassen, ist kaum möglich. Angenommen, der Wiederholungstäter wäre schon früher ins Visier genommen worden und er hätte das Kind ermordet... dann hätte es in seiner Wohnung immer noch Spuren gegeben. Und die wären gefunden worden. Daß ein Gewaltverbrecher auch zum Mord im Stande ist, ist leider auch wahr. Völlig unberechenbar bleibt seine Handlungsweise sowieso grundsätzlich; das ist ja das Schwierige. Nur: Leichtfertig und womöglich aus Angst vor einem möglichen Mord einem Täter seine offensichtlich erstunkene ?Reue? abzukaufen, halte ich für den falschen Ansatz. Der Sachverhalt war sowieso eindeutig.

Mach?s gut! :x)

carlos


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