Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Stehpanie-Prozess -> Höchststrafe für Mario M.

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 14.12.2006, 15:32 (vor 6933 Tagen) @ blendlampe

(Arglosigkeit ist bei Babys wohl immer gegeben) nur einen Bruchteil des
Strafmasses nach sich zieht wie Vergewaltigung. Deswegen kann ich
derartige Urteile nicht ernst nehmen, weder dieses für Vergewaltigung noch
die für Mord.

Das sieht unsere Justiz aber anders. Ein Opfer, das gar nicht in der Lage ist, üble Absichten zu vermuten -Säugling, Behinderter usw.- KANN nach geltendem Recht gar nicht ermordet werden; hier kommt regelmäßig nur Totschlag in Betracht. Finde ich skandalös.

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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