Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zum Begriff der Heimtücke

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 17.12.2006, 03:07 (vor 6931 Tagen) @ Beelzebub

Hi Beelze!

Nun ja, darüber ließe sich ein eigenes Forum füllen (^_^). Jedenfalls wird
das Ausnutzen dieser Art von "Arglosigkeit" dem Heimtückebegriff nicht
gerecht.

Naja... weiter unten aber zitierst Du genau das: die Arglosigkeit eines Kindes, das von seinen Eltern einfach nichts Böses erwartet. Und, mittels Zuker als Geschmacksüberdecker, vergiftet wird.

Stimmt auch so nicht. Dann wäre der Heimtückebgriff erst nach 1998 so
ausgelegt worden, denn erst in diesem Jahr wurde die strafrechtliche
Privilegierung der Kindstötung abgeschafft - dreißig Jahre nach der
rechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, was in der Tat ein
Skandal war.

Danke für Deine interessanten historischen Urteile. Interessant zu lesen.

Aber ganz so meinte ich es nicht. Daß es die heimtücke als Mordmerkmal länger als seit 1998 gibt, ist mir bekannt. Fakt ist jedoch, daß seit der im Rahmen der Gleichstellung unehelicher Kinder gebotenen Abschaffung des §217 (Kindstötung) dieser Tatbestand nicht anders abgeurteilt wird. Er gilt heute regelmäßig als "minder schwerer" Totschlag. Keine Besserstellung für Kinder, aber eine für mordende Verheiratete.

Nicht unbedingt - siehe hier.

Gutes Beispiel. Ich schrieb von Pflegerinnen.

Wie schon ausgeführt, die Fähigkeit argwöhnisch zu werden, setzt nicht die
Fähigkeit eigenständiger Gegenwehr voraus, es reicht für einen
Heimtückemord, wenn der Pflegling imstande wäre, um Hilfe zu rufen, wenn
er von der mörderischen Absicht der Pflegerin wüßte.

Und eben diese Definition kann ich nicht nachvollziehen. Was soll es für einen Unterschied bei der Bewertung der Tat machen, ob das Opfer zur Gegenwehr fähig war? Ein Kind ist grundsätzlich arglos seinen Eltern gegenüber, es hat ein Urvertrauen zu Ihnen. Wer sein eigenes Kind tötet, handelt damit IMMER heimtückisch.

Macht es die Handlungsweise einer Loreena Bobbit besser, daß sie ihren Mann im Schlaf -also in wehrlosem Zustand- verstümmelte? War das etwa nicht heimtückisch? M.M. ganz im Gegenteil.
Denn hier sind Affekt und eine Gewaltspirale ausgeschlossen.

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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