Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mord an Babys

Beelzebub, Thursday, 14.12.2006, 23:10 (vor 6933 Tagen) @ Nihilator

Das sieht unsere Justiz aber anders. Ein Opfer, das gar nicht in der Lage
ist, üble Absichten zu vermuten -Säugling, Behinderter usw.- KANN nach
geltendem Recht gar nicht ermordet werden; hier kommt regelmäßig nur
Totschlag in Betracht. Finde ich skandalös.

Tach Nihi

Was du da sagst stimmt so nicht. Babys (zur Klarstellung: mit Babys sind geborene Kinder gemeint) können sehr wohl Opfer eines Mordes im Sinne des StGB werden.

Lediglich ein Heimtückemord an Babys ist nach Ansicht der einschlägigen Rechtsprechung nicht möglich und zwar mit folgender Begründung:

Heimtückisch tötet, wer die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung bewußt zum Töten ausnutzt. Arglos ist aber nur, wer überhaupt in der Lage ist, argwöhnisch zu werden und das sind Babys nun mal nicht.

Heimtücke ist aber nicht das einzige Mordmerkmal, siehe § 211 StGB.

Z.B. kann eine Mutter, die ihr Kind verhungern läßt wegen grausamen Tötens als Mörderin bestraft werden - wie es unlängst in Hamburg geschehen ist.

Greets

Beelzebub

P.S. Was das Urteil gegen den perversen Schweinehund betrifft: der hat nicht einen Tag zuviel bekommen, und ich wünsche ihm, dass es ihm im Knast richtig dreckig gehen wird

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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