Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Klagen, EUGH, usw.

Eugen, Monday, 07.12.2009, 17:44 (vor 5867 Tagen) @ Timothy

Eine Auslegungsfrage also. Wenn es um die berufliche Laufbahn im Militär
geht zählt man den beruflichen Aspekt stärker, ergo Gemeinschaftsrecht,
und wenn es um die Wehrpflicht geht zählt man die Sicherheitsinteressen des
Landes stärker, ergo kein Gemeinschaftsrecht.

Ja, an solchen Eiertänzen ist kein Mangel auf unseren Baustellen ;-)


Gruß Timothy

PS: In welchen Fällen habt ihr denn über Klagen nachgedacht?

Es wäre mir lieber, wir könnten das im kleineren Kreise diskutieren. Hier im Forum wird das schnell etwas unübersichtlich. Wenn wir Pech haben, ist der Strang binnen 10 Minuten durch eine Debatte über Religion, das blaue Forum oder andere "Geschlechterfragen" weggedrückt.

Die Frage einer Klage ist auf jeden Fall von großem Interesse für uns, und ich schlage vor, das entweder per mail oder im Forum von Manndat weiter zu verfolgen. Ich bin z.B. über die mailadresse von Manndat erreichbar.

Gruß, Eugen


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