Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Klagen kostet ... nicht unbedingt" ... kommt drauf an

Eugen, Saturday, 05.12.2009, 19:52 (vor 5869 Tagen) @ Wladimir

Es liegt daran: PKH bekommt man, wenn die Alte einen finanziell platt
gemacht hat. Dann hat man aber bereits keine Lobby mehr und bekommt auch
kein Recht mehr.

Ich habe von Klagen vor Sozialgerichten oder dem Bundesverfassungsgericht geschrieben. Die kosten NICHTS. Da braucht es also auch keine Prozesskostenhilfe. Und das sind vielleicht die einzigen Klagen, die generell etwas ändern können. Wenn Herr Kotzbrocken und Frau Dummdreist sich gegenseitig über den Tisch ziehen, dann nützt das Männern überhaupt nichts, sofern der Fall nicht verallgemeinungsfähig ist.


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