Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Klagen, EUGH, usw.

Eugen, Monday, 07.12.2009, 09:58 (vor 5868 Tagen) @ Timothy

Hallo Eugen,

nur mal kurz als Hinweis: Wenn ihr einen Prozess anstrebt, stützt ihn nach
Möglichkeit auf Basis der Rechtsakte der Europäischen Union. Die Chancen
stehen dann nämlich gar nicht mal schlecht, dass das deutsche Gericht
direkt den Europäischen Gerichtshof um Rat bittet, wie die Gesetze im
vorliegenden Fall auszulegen sind, das ganze nennt sich
"Vorabentscheidungsverfahren". Die Entscheidung des EuGH ist hierbei für
alle nationalen Gerichte bindend, selbst das
Bundesverfassungsgericht kann man sich dann sparen, da der EuGH in Fragen
des Gemeinschaftsrechts über ihm steht.
.....
Gruß, Timothy (der hofft dir jetzt nicht erzählt zu haben was für dich
bereits ein Alter Hut ist).

Hallo Timothy,

vielen Dank für diese Informationen, die für mich durchaus kein alter Hut sind. Ich bin ja kein Jurist und für alle Hinweise in dieser Richtung dankbar. Wenn wir den Weg der Klage nutzen wollen, dann sollte das schon mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg geschehen.

Das Beispiel von A. Dory ist allerdings interessant. Sogar als juristischer Laie hätte ich gewettet, dass die Klage mit der Begründung abgeschmettert wird, mit der sie dann auch abgewiesen wurde: Die berufliche Benachteiligung sei eine durch die Wehrpflicht hinzunehmende Begleiterscheinung. M.W. war die berufliche Benachteiligung ja Gegenstand der Klage von Dory.

Gruß, Eugen


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