Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vor dem Amtsgericht, dem Arbeitsgericht, Verwaltungsgericht, je nach Fall

Timothy, Saturday, 05.12.2009, 04:23 (vor 5870 Tagen) @ Timothy

Die Feministinnen und linken haben das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschaffen um ihrer Klientel weitere Rechte zu geben. Dieses gilt grob zusammengefasst für:

- selbständige und unselbständige Beschäftigungsverhältnisse
- Bildung
- Dienstleistungen
- Güter

D.h. man kann z.B. eine Diskothek verklagen die Frauen kostenlosen Eintritt gewährt, ihnen Freigetränke spendiert etc. An die deutsche Antidiskriminierungsstelle sollte MANN nicht schreiben, die befindet alles für in Ordnung was den Frauen nützt. Stattdessen reicht man direkt beim zuständigem Amtsgericht (beim Diskothekenbeispiel) Klage ein.


Was kostet der Spass:

Verklagt man beispielsweise eine Diskothek (oder wen auch immer) auf Unterlassung, Entschädigung sowie Schadensersatz mit einem Streitwert von bis zu 300 €, so betragen die Kosten sofern man auf einen Anwalt verzichtet (braucht man nicht) die Gegenseitige sich jedoch Anwaltlich vertreten lässt gerade mal 158 Euro in der ersten Instanz.


Aber nicht nur Diskotheken kann man belangen, man kann auch mal ein Zimmerchen hier buchen. Eine geradezu göttliche Steilvorlage für eine Klage "Männer sind laut, männliche Kinder ab 10 haben draussen zu bleiben, sind meistens auch wie Männer". Stellt euch die Schlagzeile vor, herrlich! Es hat nach meinem Kenntnisstand bisher noch KEINE EINZIGE Klage gegen ein Frauenhotel oder sonstige frauenspezifische Einrichtung gegeben, und die Damen werden keine sachlichen Gründe ausser weiterer Männerfeindlichkeiten vorbringen können, die es rechtfertigen das Frau dort keine Männer "ertragen" muss. Auch auf § 5 AGG kann man sich nichteinmal ansatzweise berufen (das ist der Teil mit den "positiven Massnahmen zum Ausgleich oder Minderung bestehender Benachteiligungen")


Ich kann selber leider nicht klagen, da ich momentan noch studiere, und Schulden abzuzahlen haben, daher benötige ich jeden Euro und auch wenn da ein netter Gewinn bei rausspringen kann, und dafür stehen die Chancen gut, ist mir die Sache daher noch zu heikel, aber wenn es nun irgendjemand in den Fingern juckt, ich bin jederzeit bereit Hilfe in Form von "netten Texten" und "Argumentationshilfen" auf Basis der "Sachlage" leisten, das kann ich sehr gut ;-)


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