Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: »Familienwahlrecht« macht Sinn und bringt Probleme

Nordlicht, Tuesday, 14.05.2002, 12:22 (vor 8610 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: »Familienwahlrecht« macht Sinn und bringt Probleme von Peter am 13. Mai 2002 16:41:58:

Hallo Peter,

Ausübender des Kinderwahlrechtes sollen die Sorgeberechtigten sein, ob Vater oder Mutter. Wenn das gemeinsame Sorgerecht zum Regelfall wird, wie vorgesehen, führt das Kindeswahlrecht, auch bei Scheidungskindern, nicht zum Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen.

Dann mal konkret: Ich bin Vater von zwei n.e. Kindern. Beide Mütter haben jeweils das ASR. Wer darf nach Deiner Ansicht die Stimmen für die Kinder abgeben? Vermutlich doch die Mütter, und ich gehe leer aus, oder?
Wie sollen die Stimmen aufgeteilt werden, wenn GSR vorliegt? Jeder eine halbe (Kinder-)Stimme?

Vielleicht verstehe ich ja was falsch, aber derzeit halte ich das 'Familienwahlrecht' für eine ziemlich unausgegorene Sache. Ach ja, wann ist das GSR denn der Regelfall (nicht auf dem Papier, sondern in der Realität)?. Ich plädiere dafür, das 'Familienwahlrecht' in überarbeiteter Fassung erst einzuführen, wenn das GSR im richtigen Leben wenigstens einen Anteil von zwei Dritteln erreicht hat.

Gruß,
Nordlicht


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