Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: »Familienwahlrecht« macht Un-Sinn und bringt Probleme noch und nöcher

Rüdiger, Monday, 13.05.2002, 18:59 (vor 8610 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: »Familienwahlrecht« macht Sinn und bringt Probleme von Peter am 13. Mai 2002 05:23:32:

Hallo Ruediger,
du schreibst:

Familienförderung in allen Ehren, aber alles muß eine Grenze haben.

Und die Grenze ist da, wo man das Schönreden verlässt und den Familien wirklichen Einfluss gibt? Sonst wuerde gar mehr Geld fuer Schulen und Kindegärten ausgegeben und die Steuer- und Rentenpolitik familienfreundlicher , dass z.B. der Generationenvertrag auch die Kinder einschlösse. Da seien die Singles vor.

Ja, allerdings. Ich bin alleinstehend und kinderlos. Ich bin es nicht gern, aber das ist schließlich meine Privatsache. Egal ob jemand bewußt oder ungewollt kinderlos ist, er ist deswegen kein schlechterer Mensch als diejenigen, die zum Fortbestand der Nation (wohlwollende Sicht) oder zur Überbevölkerung des Erdballs (negative Sicht) beitragen.

Mal abgesehen davon, daß sich durch (bös gesprochen) "Wurfprämien" die Kinderzahl nur geringfügig steigern läßt - der alleinverdienende Briefträger mit 5 Kindern wird nie denselben Lebensstandard haben wie kinderlose Karriere-Doppelverdiener. Er hat sich eben für einen anderen Weg entschieden, und zwar hoffentlich deswegen, weil ihm Kinder auch FREUDE machen (ich würd mich bedanken für Eltern, die mich nur aus nationalpolitischer Verantwortung in die Welt gesetzt haben .... )

Großzügiges Kindergeld, Steuernachlässe usw. usf. - alles okay, so lange es nicht dazu führt, daß die Steuerlast für die ach so schrecklichen, ach so egoistischen Singles ins Uferlose steigt. Ich hab mal mit einem jungen, frisch ausgelernten Facharbeiter geredet; der verdiente brutto 4600 DM und hatte netto in Steuerklasse 1 gerade mal 2400 DM, wenig mehr als die Hälfte, und das bei einem absolut durchschnittlichen Gehalt! Wenn ich mich recht erinnere, hat auch da das BVG Pflöcke eingeschlagen und eine Besteuerung über 50 % als nicht zulässig, weil konfiskatorisch, erklärt.

Ein Mann, eine Stimme; eine Frau, eine Stimme; ein Kind, eine Stimme :-))
Ein Problem: Wenn ein Kind zwei Sorgeberechtigten hat, teilen diese sich die Stimme des Kindes. Wie zählt man halbe Stimmen?

Och, das ist kein Problem - man braucht nur die Regeln des alten preußischen Dreiklassenwahlrechts und ähnlicher verdientermaßen auf dem Müllhaufen der Geschichte gelandeter Regelungen wieder hervorzuholen. Da wurden Stimmen einfach unterschiedlich gewichtet, es gab Bürger, die mehr wert waren, und solche, die weniger wert waren .... Also wenn das kommt, daß ich als Single hochoffiziell abgewertet werde gegenüber irgendwelchen (wieder bös gesprochen) "Karnickelscheininhabern", dann hol ich schon mal die Barrikaden hervor .... Erinnert mich an einen Witz von Radio Eriwan: "Kann man den Sozialismus in einem Land aufbauen?" - "Man kann. Aber dann sollte man in einem anderen Land leben." (Ersetze "Sozialismus" durch "familienfreundliche Gesellschaft";-) ).

Komisch, das ist jetzt schon das zweite Mal, daß sich hier im Forum so ungute Töne breitmachen. Neulich mal die Jugendschutz-Internet-Zensur-Forderungen, und nur die damalige kurzzeitige Stammposterregelung verhinderte das Erscheinen meiner geharnischten Antwort (an der ich eine halbe Stunde geschrieben hatte:-( ), und jetzt das. Ging's nicht mal um die Befreiung und eMANNzipation des Mannes an und für sich, um Sachen wie die Mainzer Frauenbib, die Wehrpflicht, endlose Unterhaltszahlungen, die pauschale Vorverurteilung des Mannes als Gewalttäter etc. pp. - statt darum, einer alleinerziehenden Mutter von 5 Kindern 6 Wählerstimmen zuzuschanzen?

*sauer*

Rüdiger


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