Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleichberechtigung - Gleichverpflichtung

trisch, Thursday, 03.01.2002, 13:25 (vor 8740 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Gleichberechtigung - Gleichverpflichtung von Garfield am 03. Januar 2002 08:54:48:

Hallo Garfield,

Ich finde, daß man viele der von Joachim genannten Mißstände durchaus durch eine gerechte Gesetzgebung ändern könnte.

Du hast ja einige Beispiele geliefert. Ich habe aber nach erstem Durchlesen das Gefühl, dass diese nicht unbedingt überzeugen.

Z.B. die Sache mit der Mitbestimmung über akzeptables sexuelles Verhalten. Joachim meinte damit nicht nur das Privatleben, sondern auch das Verhalten in der Öffentlichkeit. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung wird heutzutage nämlich so definiert, daß er dann gegeben ist, wenn das Opfer sich sexuell belästigt fühlt.
Irgendwo habe ich dazu mal einen guten Vergleich gelesen. Da hieß es nämlich, es wäre so, als würde der Tatbestand der Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr nicht mehr durch konkrete Zahlen und Messungen dargestellt, sondern einfach nur noch dadurch, daß sich irgendein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges bedroht fühlt. Wenn also ein Rentner sich durch ein Auto, das mit 5 km/h eine Straße befährt, bedroht fühlt, wäre das dann Geschwindigkeitsüberschreitung und würde mindestens mit Bußgeld geahndet, oder sogar mit Führerscheinentzug, wenn der Rentner sich sehr bedroht fühlte. Fändest du das fair ?

In Bezug auf gesetzliche Regelungen vergleichst du hier meiner Meinung nach Äpfel mit Birnen. Geschwindigkeit im Straßenverkehr kann man objektiv messen, aber sexuelle Belästigung nicht. Dummerweise geht es ja dabei um die Verletzung persönlicher Grenzen, die von jedem anders wahrgenommen werden. Ich glaube aber schon, dass es bei Gericht und in den Gesetzeskommentaren Kriterien gibt, was als sexuelle Belästigung gilt und was nicht.

Beim Tatbestand der sexuellen Belästigung ist das jetzt aber genau so, und Mißbrauch ist da natürlich Tür und Tor geöffnet.

Missbrauch habe ich nicht bestritten, aber dies kann der Gesetzgeber doch nur in weiteren Gesetzten regeln und tut dies auch, z.B. Meineid, Falschaussage, Schadensersatz etc.

Bei der jetzigen Rechtslage ist es praktisch so, daß ein Mann nur noch in Begleitung von Zeugen unterwegs sein kann, und genaugenommen dürften sogar sämtliche sexuelle Handlungen nur in Gegenwart von einem (idealerweise weiblichen) Zeugen stattfinden. Nur dann kann ein Mann wirklich sicher sein, niemals Opfer eine falschen Anklage zu werden.

Hier kommt das Problem, was ich schon mit Joachims Zitaten hatte, noch einmal deutlich vor: Wie soll denn die Rechtslage (= Gesetze und deren Auslegung?) vor falscher Anklage schützen? Derjenige, diejenige, die falsch aussagt, wird ja gesetzlich nicht unterstützt.
Alles in allem also ein gesellschaftliches Problem, bei dem eine Änderung nur langsam und mühselig, z.B. auch durch Plattformen wie diese geändert werden kann.
Eine Frau/ ein Mädchen, die/das einen solchen, von dir geschilderten Prozess initiiert, schadet ja nicht nur dem Mann, sondern auf einer ganz anderen Ebene allen wirklichen Vergewaltigungsopfern, die es vor Gericht schwerer haben werden, wenn sie gesellschaftlich z.B, als potentielle LügnerInnen dastehen.
Gerichtserfahrungen in diesem Bereich scheinen mir immer problematisch zu sein. Je nachdem, welchen Richtier/ welche Richterin man hat, kann es heute passieren, dass man es als Beschuldigter schwer hat, seine Unschuld zu beweisen, oder als Opfer Recht zu bekommen.

Übrigens hat es bereits Fälle gegeben, in denen Männer, die wegen Sexualdelikten angeklagt waren und immer ihre Unschuld beteuert haben, von irgendwelchen Irren ermordet wurden. Okay - vielleicht waren manche davon ja doch schuldig, aber es waren mit Sicherheit auch einige dabei, die tatsächlich unschuldig waren.

Das verstehe ich nicht. Auch wenn sie schuldig waren, hat niemand das Recht - weder moralisch noch rechtlich - sie zu ermorden, wir sind ja nicht in den USA, wo sich ja der Staat dieses Recht herausnimmt.

Gruß trisch


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