Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gleichberechtigung - Gleichverpflichtung

Garfield, Thursday, 03.01.2002, 12:31 (vor 8740 Tagen) @ trisch

Als Antwort auf: Re: Gleichberechtigung - Gleichverpflichtung von trisch am 02. Januar 2002 20:35:35:

Hallo trisch !

Deinen Beiträgen glaube ich entnehmen zu können, daß du eine Frau bist. So kennst du aber letztendlich nur dich selbst, nicht aber andere Frauen. Und ich kann dir versichern, daß es sehr viele Frauen gibt, die wirklich von ihren Männern erwarten, daß sie MINDESTENS soviel verdienen, wie sie selbst. Gerade auch gut verdienende Frauen stellen da SEHR hohe Ansprüche.

Es geht dabei gar nicht nur um Geld, sondern auch sehr um Status. Die meisten Frauen wollen einen Mann, "der etwas darstellt". Wenn sie selbst in einer führenden Position tätig sind, akzeptieren sie meist nur einen Mann als Partner, der eine vergleichbare oder höhere Position hat. Und Frauen, die selbst beruflich keiner sehr verantwortungsvollen Tätigkeit nachgehen oder sogar überhaupt nicht arbeiten, identifizieren sich oft über den Beruf ihres Mannes, als "Frau Direktorin", "First Lady" etc.

Tja, und da hat ein Hausmann nun einmal keine Chance ! Viele Frauen sagen zwar, daß sie es ja sooooo toll fänden, wenn ihr Mann z.B. bei Arbeitslosigkeit die Hausarbeit allein erledigt, aber ingeheim denken sie darüber oft ganz anders. Es ist kein Zufall, daß die Mehrzahl aller Trennungen von Frauen ausgeht und daß nicht selten die Arbeitslosigkeit des Mannes der Auslöser dafür ist.

Und was Exhibitionismus betrifft: Ja, das hast du richtig verstanden. Du kannst als Frau völlig nackt durch die Fußgängerzone gehen und auch auf einen Kinderspielplatz. Du kannst auch sexuelle Handlungen vornehmen, also z.B. onanieren. Der Tatbestand des Exhibitionismus wird dabei laut Gesetzestext nicht erfüllt. Es kann allerdings passieren, daß du stattdessen eine Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommst.

Ein Beispiel: Eine Frau steht nackt am Fenster und onaniert. Ein Mann sieht das aus seiner Wohnung gegenüber, stellt sich daraufhin ebenfalls nackt an's Fenster und onaniert auch. Beide werden sonst von niemandem gesehen. Wenn die Frau den Mann danach wegen Exhbitionismus anzeigt, kommt es zur Gerichtsverhandlung. Wenn der Mann jedoch die Frau wegen Exhibitionismus anzeigen will, wird kein Polizist die Anzeige so aufnehmen, weil der Tatbestand des Exhibitionismus bei Frauen eben nicht erfüllt sein kann. Er kann sie vielleicht wegen sexueller Belästigung anzeigen, aber nicht wegen Exhibitionismus.

mfg,
Garfield


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