Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vergewaltigung

Peter, Thursday, 06.12.2001, 20:55 (vor 8768 Tagen) @ Holger

Als Antwort auf: Re: Vergewaltigung von Holger am 06. Dezember 2001 17:30:39:

Hallo Holger,

auch auf die Gefahr hin, dir wieder nur bekanntes zu schreiben ;-) will ich doch etwas ergänzen zu deinem Beitrag. Du schreibst:

war ein spezieller Vergewaltigungsparagraph für die Ehe erforderlich: ganz klar, nein. Vergewaltigung ist immer eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt, unabhängig davon, ob es die Ehefrau oder eine fremde Person ist.

Das ist juristisch nicht richtig. Vor der Rechtsänderung war Vergewaltigung im Gesetz definiert als Zwang zum außerehelichen Beischlaf. Du und ich hätten vielleicht eine Vergewaltigung in der Ehe auch als solche bezeichnet, das Gericht nicht.

Vergewaltigung in der Ehe war früher nur als Nötigung strafbar mit einer geringeren Mindeststrafe (ein Jahr?), heute gilt in allen Fällen eine Mindeststrafe von zwei Jahren(?).

Ich stimme mit dir aber überein in der Sorge, dass vielen Scheidungen nun ein falsche Vergewaltigungsvorwurf hinzukommt zum falschen Missbrauchsvorwurf. Die Unschuld zu beweisen, wird da noch schwerer.

Gruß,

Peter


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