Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vergewaltigung

Andreas, Wednesday, 05.12.2001, 18:47 (vor 8769 Tagen) @ die Normfrau

Als Antwort auf: Vergewaltigung von die Normfrau am 05. Dezember 2001 15:41:11:

Auch hier widerspreche ich dir - auch das "Weibchen" muss eine Vergewaltigung beweisen, durch ein ärztliches Attest zum Beispiel. Das ist wirklich sehr einfach zu beschaffen, du musst nur nach der Vergewaltigung in ein Krankenhaus fahren und doch dort untersuchen ausfragen lassen, den Tathergang in kürzester Zeit gleich ein paarmal wiedergeben.

Ich dachte, der Beweis kann in ihrer Behauptung bestehen!

Ich stelle mir ein Weibchen vor, dass etwa zur Zeit des Scheidungsverfahrens damit ankommt, vor 15 Monaten mal von ihrem Noch-Männchen vergewaltigt worden zu sein. Sie gibt an, damals nicht offiziell gemacht zu haben, wegen Schuldkomplexen. Außerdem wollte sie die Beziehung noch einmal kitten. Nun aber sei sie zur Anzeige entschlossen. Spuren sind nach 15 Monaten keine mehr zu finden ...

Stell dir vor, du würdest von einem Mann vergewaltigt (anal, logo).

Die Vorstellung ist mir geradezu unmöglich, weil ...

1. ich mit meinem nunmehr 36 Lebensjahren noch nicht einmal den leisesten Hauch einer Andeutung eines Mißbrauchsversuchs erlebt habe. Die Schwulen suchen ihresgleichen und lassen die Heteros in Ruhe. Ich kann noch nicht einmal von einem schwulen Annäherungsversuch der harmlosesten Art erzählen.

2. erlebe ich es schon als vertrakt in die noch nicht richtig empfangsbereite, feuchte Vagina meiner bisherigen - selbstverständlich freiwillig mit schlafenden - Bettgenossinen einzudringen. So eine trockene Möse ist schwer zu penetrieren und das ist für den Mann auch einigermaßen unangenehm. Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht, wie Vergewaltiger während einer körperlichen Auseinandersetzung überhaupt den Eingang finden und da auch noch eindringen kann.

3. allenfalls können pädophile Männer Jungen vergewaltigen. Ein ausgewachsenes Männchen, weiß sich zu wehren. OK, da ist ein Weibchen zugegebenermaßen in einer anderen Situation.

Schwer verletzt musst du also in ein KH fahren und dort als erstes irgendeiner Krankenschwester erzählen, was passiert ist. Dann wirst du an den verletzten Stellen nochmal untersucht, es wird versucht Spermaspuren zu finden und fremdes Schamhaar - Beweissicherung, sonst geht im Prozess nichts. Du schilderst dem Arzt den Tathergang und anschliessend der Polizei nochmal und nochmal, nur um sicher zu gehen, dass du nicht lügst.
Vor Gericht wirst du vom Verteidiger des Täters bezichtigt, dass du ja mitmachen wolltest und es dir nur zu peinlich sei, das jetzt zuzugeben, weil es dir peinlich ist. Dort schilderst du den Tathergang nochmal.
Und du stellst dich hier hin und behauptest, dem "Weibchen" würde immer geglaubt ? Da werd ich fuchsteufelwild !

Und die Spuren sollen nun deshalb nicht aufgenommen werden, um ihr das Procedere zu ersparen?

Ich habe verfolgt, wie es der Frau eines Arbeitskollegen erging, die im Park überfallen und zum Oralsex gezwungen wurde - beweis da mal was ! Sie hatte die Frechheit, sich anschliessend zu übergeben und so alle Spermaspuren zu beseitigen. Der Täter wurde auf Grund ihrer Phantomzeichnung gefunden, aber mangels Beweisen freigesprochen - wie hätte sie diese Tat beweisen sollen ?

Ein Mörder bzw. eine Mörderin wäre in einer ähnlichen Konstellation auch freigesprochen worden.


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