Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Vergewaltigung

Holger, Thursday, 06.12.2001, 19:30 (vor 8768 Tagen) @ die Normfrau

Als Antwort auf: Vergewaltigung von die Normfrau am 05. Dezember 2001 15:41:11:

Im Wesentlichen nicht von der Hand zu weisen.

Vergewaltigung ist ein Delikt, bei dem es- in der Natur der Sache liegend, meist wenig Zeugen gibt und under Umständen wenig Indizien (letzteres wird allerdings relativiert durch die relativ kurze Zeit erst zur Verfügung stehenden hochempfindlichen DNA- Nachweismethoden).
Es war deswegen immer eine sehr schwierige Sache, hier zur Wahrheitsfindung zu kommen. Noch viel schwieriger ist es, diese beim Vorwurf der ehelichen Vergewaltigung mit größtmöglicher Sicherheit zu entscheiden!
Zweierlei ist zu bedenken: Das Mißbrauchspotential des Vorwurfs ist enorm hoch. In strittigen Sorgerechtsfällen fällt der Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs in 40% der Fälle! Unschwer zu erraten, daß die meisten Vorwürfe gelogen sind. Ähnliches wird beim Vergewaltigungsvorwurf unter Eheleuten zu erwarten sein.
Wie immer in solchen Fällen spielt beim Urteil dann die persönlichen Überzeugungen eines Richters eine entscheidende Rolle, was beim heute herrschenden frauenbewegten Mainstream schlimme Fehlentscheidungen erwarten läßt.
Zum anderen muß man sich fragen: war ein spezieller Vergewaltigungsparagraph für die Ehe erforderlich: ganz klar, nein. Vergewaltigung ist immer eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt, unabhängig davon, ob es die Ehefrau oder eine fremde Person ist.
M.E. sollte hiermit (neben der propagandistischen Wirkung)nur erreicht werden, in juristisch schwierigem Gelände das Pendel ein weiteres Mal zugunsten von Frauen zu Ausschlagen zu bringen ( Wie beim Mißbrauchsvorwurf erfolgreich vorexerziert).


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