Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Grüne feiern das Gewaltschutzgesetz

Andreas, Wednesday, 05.12.2001, 16:08 (vor 8769 Tagen) @ die Normfrau

Als Antwort auf: Re: Grüne feiern das Gewaltschutzgesetz von die Normfrau am 05. Dezember 2001 13:41:16:

Ich möchte in so einem Prozess nicht Richter sein ! Aber was ist mit den Frauen, die tatsächlich vergewaltigt werden, sich aber erst Wochen später zur Polizei trauen ? Im Oment ist es aber noch so, dass die Frau einen Beweis für die Vergewaltigung haben muss (eindutige Verletzungen zum Beispiel) - aber das kann schon schwierig sein, wenn der Mann Vaseline und ein Kondom benutzt hat, was dann ? Pech gehabt ?
Schwierige Sache, wie gesagt.

In einem Rechtsstaat wird nicht verurteilt, wenn die Schuld nicht bewiesen werden kann. Soll das nun nur deshalb anders sein, wenn eine Frau im Spiel. Was haben Frauen dann z.B. einem KZ-Opfer voraus? Bei den KZ-Wächterprozessen wurde die Schuldfrage akribisch erhoben und ggf. mit viel Bauchschmerzen freigesprochen. Die Schuldfrage konnte in solchen Fällen oft nur deshalb nicht mehr eindeutig geklärt werden, weil aller Opfer bereits tot sind. Da verließ so mancher mutmaßliche Nazi-Scherge mit einem Freispruch dritter Klasse den Gerichtssaal.

Wenn aber ein Weibchen behauptet, vor X Wochen von ihrem Männchen vergewaltigt worden zu sein, dann setzt plötzlich eine ganz andere Rechtsfindungssystematik ein. Die Frau ist damit de facto Zeugin, Anklägerin und Richterin in einem.


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