Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken.

Eugen Prinz, Wednesday, 06.07.2005, 12:13 (vor 7460 Tagen) @ Maesi

Als Antwort auf: Re: Auch bei Ehebruch: Frau darf abzocken von Maesi am 05. Juli 2005 23:27:21:

Hallo Maesi,

ein gutes Programm, das du da vorschlägst. Ich wäre noch radikaler und würde "Zwangsberatung" vor der Ehe verlangen. Selbstverständlich sind solche (deine wie meine) Forderungen berechtigt. Wer in ein staatliches Subventionierungsmodell einsteigen will, muss sich auch staatliche Kontrolle gefallen lassen. Aber ich gebe zu: Das ist Männerlogik ohne Chancen in diesen Tagen. Deswegen mein Vorschlag für die private Lösung: Eine Scheidung kommt nicht in Frage! (ledig bleiben ;-)

Einen schönen Gruß von Eugen

Natuerlich ist ein fremdgehender Elternteil (egal ob Mutter oder Vater) nicht von vornherein 'schaedlich' fuer das Kind. Aber es sollte IMHO vermehrt ueberprueft werden, ob allenfalls niedertraechtiges Verhalten (das kann u.U. auch Fremdgehen beinhalten) Ausdruck mangelhafter Erziehungskompetenz sein koennte. Diese Ueberpruefung findet bislang praktisch nie statt bzw. wird schon im Ansatz erstickt durch die Totschlagfloskel 'das Schuldprinzip ist abgeschafft, deshalb spielt schuldhaftes Verhalten keine Rolle'. Insbesondere sollte waehrend und kurz nach der Scheidung das Verhalten beider Elternteile genau bewertet werden und fuer die Scheidungsfolgen (nicht die Scheidung selber) von Bedeutung sein. Im uebrigen sollte eine Mediation bei der Scheidung Pflicht sein; aus der Mediation koennten schon wesentliche Erkenntnisse ueber den Willen zur Zusammenarbeit der beiden Exen in spe gewonnen werden und in die Bestimmungen ueber die Scheidungsfolgen einfliessen. Vielleicht koennte man auch eine 'Probezeit' nach der Scheidung einfuehren, waehrend der die Bestimmungen zu den Scheidungsfolgen nur provisorisch gueltig waeren und nach Ende der 'Probezeit' (z.B. nach einem Jahr) aufgrund des Verhaltens waerend der Probezeit abgeaendert oder definitiv bestaetigt wuerden.

...>Hier bin ich fuer eine radikale Loesung: Mit der Scheidung ist die Ehe beendet und damit soll fuerderhin auch kein Ehegattenunterhalt geschuldet sein. Wer die finanzielle Unterstuetzung des Ehegatten will, soll sich eben nicht scheiden lassen und sich bemuehen, dass die Ehe erhalten bleibt.

Gruss
Maesi[/i]


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